Ein Kinderlied wurde zum entscheidenden Hinweis – und führte Ermittler aus Australien bis nach Kärnten.
Ein 28-jähriger Kärntner hat sich das Vertrauen befreundeter Familien erschlichen, um sich als Babysitter anzubieten – und nutzte diese Situation aus, um sich an mindestens drei Buben zu vergehen. Die Mütter der Kinder waren in dieser Zeit beruflich oder mit Erledigungen beschäftigt. Das jüngste der Opfer war vier Jahre alt, als die sexuellen Übergriffe begannen, die von extremer Brutalität geprägt waren.
Die Taten wurden gefilmt und die Aufnahmen über einschlägige Kanäle an Gleichgesinnte in aller Welt verbreitet. Ein Hinweis aus Australien führte schließlich zur Festnahme des Mannes.
Spur aus Australien
Den entscheidenden Ermittlungsansatz lieferte ausgerechnet ein Kinderlied aus der „Gummibärenbande“. In einem der Missbrauchsvideos, das über eine Telegram-Gruppe im Darknet kursierte, war dieser Song zu hören – begleitet von einigen Worten in österreichischem Dialekt. Die australischen Behörden informierten daraufhin das Bundeskriminalamt.
Mithilfe einer speziellen Gesichtserkennungssoftware, die auf Reisepassdaten zurückgreift, gelang die Identifizierung eines Opfers. Von dort aus konnten weitere betroffene Kinder sowie der Täter rasch ausgeforscht werden.
Folgen für die Opfer
Gerichtsgutachterin Hannelore Legat schilderte vor Gericht die Folgen für die Kinder in eindringlichen Worten: „Ein Opfer ist jetzt 6, kann kaum sprechen, hat eine massive posttraumatische Belastungsstörung. Ein weiteres ist etwas älter, kann aber nicht einmal mehr zur Schule gehen und braucht medikamentöse Behandlung.“ Lediglich einem der Buben gehe es inzwischen etwas besser – allerdings nur, weil er das Erlebte vollständig verdrängt habe. „Im besten Fall kommt er damit klar, im schlimmsten Fall wissen wir nicht, wie sich das noch entwickelt.“
Der Angeklagte zeigte sich im Verfahren geständig und verharmloste die Taten zu keinem Zeitpunkt. Er selbst hat eine Kindheit als Heimkind hinter sich und schilderte einen schwierigen Lebensweg. Vor Gericht erklärte er: „Es tut mir wirklich leid. Ich bin mit der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum auch einverstanden, weil ich nicht will, dass das mit mir so weitergeht.“
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi sprach das Urteil: zwölf Jahre Haft, Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum sowie je 3.000 Euro Teilschmerzengeld für die betroffenen Kinder. „Sie haben die Kindheit von diesen Buben zerstört“, hielt Kugi dem Verurteilten vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.