Ein Crash vor der Tür, verletzte Kollegen – und eine Polizistin trinkt weiter Kaffee. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
Eine 60-jährige Wiener Polizistin ist am Dienstag vom Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Vorwürfe: Missbrauch der Amtsgewalt sowie versuchte Anstiftung zur falschen Beweisaussage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beamtin wird zur Last gelegt, bei einem Einsatz in Wien-Döbling ihren verletzten Kollegen keine Hilfe geleistet zu haben, obwohl diese dringend auf Unterstützung angewiesen gewesen wären.
Unfall vor der Tür
In der Nacht auf den 28. September 2025 befand sich die 60-Jährige auf dem Rückweg von einem Objektschutz zu ihrer Dienststelle, als sie einen dringenden Toilettengang benötigte. Sie hielt daraufhin an einer Tankstelle in der Heiligenstädter Straße an – einem Ort, der auch in der Roadrunner-Szene bekannt ist. Während sie sich in Uniform im Inneren des Geschäftslokals aufhielt und von der Tankwartin einen Kaffee erhielt, ereignete sich unmittelbar vor der Tür ein schwerer Unfall.
Ein Streifenwagen mit drei Polizisten an Bord, der soeben einen Roadrunner verfolgte, kollidierte mit einem Mercedes, der gerade vom Tankstellengelände auf die Fahrbahn einbog. Das Polizeifahrzeug wurde dabei seitlich vollständig zerstört.
Der Fahrer des Streifenwagens konnte das Fahrzeug verlassen und über Funk Alarm schlagen. Seine beiden Kolleginnen – eine auf dem Beifahrersitz, eine hinter ihm – waren hingegen schwer benommen, eine von ihnen sogar bewusstlos. Die Lage verschärfte sich durch eine rasch wachsende Menschenmenge, die sich sowohl auf dem Tankstellengelände als auch auf der Straße versammelte und den jungen Beamten bei seinen Hilfsbemühungen erheblich behinderte.
„Das war kein schönes Erlebnis“, schilderte er vor Gericht. „Ich war machtlos, einer gegen viele.“ Teile der Menge öffneten die Fahrzeugtüren, drangen in den Wagen ein und filmten dabei sogar die bewusstlose Polizistin.
Diese berichtete im Zeugenstand, dass sie beim Wiedererlangen des Bewusstseins „eine Menschenmasse wahrgenommen“ habe. Sie habe starke Schmerzen im Nacken und in der Schulter verspürt und sich übel gefühlt. Einzelne Schaulustige hätten abfällige Bemerkungen gemacht wie: „Hast Führerschein, Polizei?“ oder „Kannst Autofahren, Polizei?“
Auf die Frage der Staatsanwältin, ob er in den ersten fünf Minuten Hilfe hätte gebrauchen können, antwortete der Kollege knapp: „Auf jeden Fall.“
Die angeklagte Beamtin leistete diese Hilfe jedoch nicht – sie trank weiter ihren Kaffee. Sie gab an, den Unfall nicht wahrgenommen zu haben, da sie sich kurzzeitig im hinteren Bereich der Tankstelle aufgehalten habe, was auch auf dem Überwachungsvideo erkennbar sei. Als die Tankwartin sie schließlich auf einen lauten Knall aufmerksam machte und sie bat nachzusehen, ob etwas Ernstes passiert sei, trat die Beamtin nur kurz ins Freie.
Laut Angaben der Tankwartin soll sie beim Zurückkommen erklärt haben, es handle sich lediglich um „einen kleinen Sachschaden“ und ihre Kollegen kämen damit alleine zurecht.
„Warum haben Sie die Augen verschlossen?“, fragte der Richter. „Ich habe nicht die Augen verschlossen“, entgegnete die Beamtin. Sie habe aufgrund der vielen Menschen „keine Verletzten gesehen oder dass es ein schwerer Verkehrsunfall war“. Als ein weiteres Einsatzfahrzeug eintraf, sah sie keinen Anlass mehr, selbst einzugreifen. „Ich bin eine, da können’s alle Kollegen fragen, ich schau nicht weg“, betonte sie laut ORF mehrfach.
Die Überwachungskameras der Tankstelle zeigen, wie die Beamtin das Lokal verlässt, zu ihrem Dienstfahrzeug geht und anschließend wieder ins Innere zurückkehrt. Rund 25 Minuten nach dem Unfall verließ sie das Gelände – teilweise mit eingeschaltetem Blaulicht, weil die Ausfahrt blockiert war. Die am Unfallort eingesetzten Kollegen hatten keine Kenntnis davon, dass sie überhaupt vor Ort gewesen war. Erst die Auswertung der Videoaufzeichnungen brachte dies ans Licht.
Die bewusstlos gewesene Polizistin erklärte auf die Frage der Staatsanwältin, ob sie Hilfe gebraucht hätte: „Ich hätte mich über Hilfe sehr gefreut.“
Belastende Zeugenaussage
Am darauffolgenden Tag wurde die Beamtin von ihrem Vorgesetzten zu einem Gespräch gebeten. Über Kollegen aus Wien-Döbling hatte er erfahren, dass sie zur Tatzeit anwesend gewesen war, und konfrontierte sie damit, warum sie nicht eingegriffen habe. Als sie erfuhr, dass der Unfall insgesamt vier zum Teil Schwerverletzte gefordert hatte – darunter auch der 19-jährige Fahrer des Zivilfahrzeugs – „hat’s mir die Schuhe ausgezogen“.
Die Aussage der Tankwartin belastete die Angeklagte erheblich. Die Zeugin schilderte, dass die Polizistin sie mehrfach angerufen und sich erkundigt habe, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert würden und ob es auch Tonaufnahmen gebe. Darüber hinaus soll sie die Tankwartin gebeten haben, beim Verhör die Lautstärke des Aufpralls herunterzuspielen. „Ich soll nicht sagen, dass der Schepperer so laut war“, berichtete die 46-Jährige.
Einen persönlichen Groll gegen die Polizistin verneinte die Tankwartin: „Ich hab‘ ja nichts davon.“ Wenige Tage nach dem Vorfall wurde die Beamtin vom Dienst suspendiert.
Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und versuchter Anstiftung zur falschen Beweisaussage. Die Angeklagte gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Obwohl die Strafe die Dauer von einem Jahr übersteigt, wurde der Amtsverlust lediglich bedingt ausgesprochen – mit der Begründung, dass die Beamtin in ihrer gesamten bisherigen Laufbahn strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war.