Die Untersuchungshaft für den früheren Signa-Gründer René Benko wurde erneut verlängert. Am Dienstagnachmittag entschied das Gericht nach einer Haftverhandlung, dass Benko bis zum 10. November in Gewahrsam bleiben muss. Die Justiz sieht weiterhin dringenden Tatverdacht sowie die Gefahr weiterer Straftaten und erachtet die fortgesetzte Inhaftierung als verhältnismäßig.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von drei Tagen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien eingelegt werden. Nach der Verhandlung gaben weder Benkos Verteidiger noch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Stellungnahmen ab.
Monatelange Haft
Der Unternehmer sitzt bereits seit dem 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ein. Zuletzt war seine Haftdauer am 6. August bis zum 6. Oktober verlängert worden. Nun folgte die nächste Verlängerung, die einen weiteren Rückschlag für den gefallenen Immobilienmagnaten darstellt.
Konkrete Vorwürfe
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Benko im Zusammenhang mit der Signa-Insolvenz vor, Vermögenswerte in Höhe von 660.000 Euro verschoben zu haben. Bei einer Verurteilung wegen betrügerischer Krida drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
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Anstehender Prozess
Am 14. Oktober steht für Benko ein erster Gerichtstermin in Innsbruck an. Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt und wird am 15. Oktober fortgesetzt. Dort soll eine mutmaßliche Geldverschiebung im Zusammenhang mit der Insolvenz verhandelt werden. Die Anklagebehörde wirft ihm zudem betrügerische Krida (Konkursverschleppung) vor, wobei eine Mietvorauszahlung für die zum damaligen Zeitpunkt unbewohnbare Villa auf der Hungerburg in Innsbruck im Mittelpunkt steht.
Für Benko gilt die Unschuldsvermutung.