Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Urlaubsanspruch

Keine 25? So bekommst du die 6. Urlaubswoche viel früher

Keine 25? So bekommst du die 6. Urlaubswoche viel früher
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Die sechste Urlaubswoche rückt für viele Beschäftigte näher als gedacht. Durch geschickte Anrechnung von Vordienstzeiten, Schulbildung und Studium kann der Anspruch deutlich früher entstehen.

Nach 25 Jahren beim selben Arbeitgeber winkt die sechste Urlaubswoche. Doch viele Arbeitnehmer können diesen Anspruch deutlich früher erreichen. Durch die Anrechnung bestimmter Vordienstzeiten verkürzt sich der Weg zur zusätzlichen Urlaubswoche erheblich.

Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass verschiedene Zeiträume auf die erforderlichen 25 Dienstjahre angerechnet werden können. Bei früheren Arbeitsverhältnissen gilt: Sie müssen mindestens ein halbes Jahr gedauert haben und können mit maximal fünf Jahren berücksichtigt werden. Schulzeiten an höheren Lehranstalten wie AHS oder BHS lassen sich mit bis zu vier Jahren anrechnen – allerdings erst nach Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Die Kombination aus angerechneten Schul- und Vordienstzeiten ist auf sieben Jahre begrenzt.

Anrechenbare Zeiten

Zusätzlich können abgeschlossene Hochschulstudien mit bis zu fünf Jahren berücksichtigt werden. Insgesamt ermöglicht das System eine Anrechnung von maximal zwölf Jahren, wodurch die sechste Urlaubswoche bereits nach 13 Jahren beim aktuellen Arbeitgeber erreichbar wird.

Im Detail können folgende Zeiten angerechnet werden: Dienst- und Lehrzeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen von mindestens sechs Monaten Dauer (maximal fünf Jahre), Schulzeiten über die Pflichtschule hinaus an höheren oder berufsbildenden Schulen (maximal vier Jahre) sowie abgeschlossene Hochschulstudien (maximal fünf Jahre). Die Gesamtanrechnung aus Dienst-/Lehrzeiten und Schulzeiten ist auf sieben Jahre begrenzt, mit Hochschulzeiten können insgesamt zwölf Jahre angerechnet werden.

Praktische Beispiele

Zwei Beispiele verdeutlichen die Regelung: Peter arbeitet seit sieben Jahren bei seinem aktuellen Arbeitgeber. Er hat fünf Jahre studiert und war insgesamt 13 Jahre in der Schule, davon fünf an einer HTL. Angerechnet werden können ihm die fünf Studienjahre und vier Schuljahre. Somit hat Peter bereits 16 der erforderlichen 25 Jahre erreicht.

Lisa hingegen ist seit 13 Jahren bei ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Zuvor arbeitete sie drei Jahre woanders, besuchte fünf Jahre eine HTL und studierte fünf Jahre. Sie erhält die maximale Anrechnung von zwölf Jahren. Zusammen mit ihren 13 tatsächlichen Dienstjahren erfüllt sie die 25-Jahre-Voraussetzung und hat damit Anspruch auf sechs Wochen Urlaub.

Trotz dieser Anrechnungsmöglichkeiten übt die Arbeiterkammer Oberösterreich Kritik an der bestehenden Regelung. „Das Ziel, dass alle Arbeitnehmer:innen eine sechste Urlaubswoche erreichen sollen, ist durch die veränderte Arbeitswelt jedenfalls kaum mehr zu erreichen“, erklären die Experten.

Sie fordern eine Modernisierung des Urlaubsgesetzes, damit jeder Beschäftigte die Chance auf eine sechste Urlaubswoche erhält.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen