Nachdem die Möbelkette Kika/Leiner vergangene Woche erneut Insolvenz angemeldet hat, ändert sich einiges für die Kunden. In den Filialen werden keine Gutscheine mehr akzeptiert. Kunden mit noch offenen Gutscheinen, die ihr Geld zurückerhalten möchten, müssen die offenen Beträge als Insolvenzforderungen anmelden, wofür Gebühren in Höhe von 25 Euro anfallen. Zurückerstattet wird jedoch nur die im Verfahren festgelegte Quote, nicht der volle Wert des Gutscheins.

Aktuell ist unklar, was mit getätigten Anzahlungen für größere Einkäufe wie Küchen geschieht. Der Insolvenzverwalter muss entscheiden, ob er bestehende Verträge übernimmt. Wenn dies der Fall ist, können Kunden die bezahlte Ware zum vollen Preis erhalten. Andernfalls wird die Anzahlung zu einer Insolvenzforderung. Die Anmeldung solcher Forderungen ist für Gläubiger bis zum 10. Januar 2025 möglich.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Verbrauchern geraten, Gutscheine schnellstmöglich einzulösen, da die Anmeldung von Forderungen mit Kosten verbunden ist. Bei kleinen Forderungen muss abgewogen werden, ob sich eine Anmeldung lohnt, da der Kunde nicht den vollen Gutscheinwert zurückerhält.
Konkurrent XXXLutz hat angekündigt, in der Zwischenzeit bestrebt zu sein, offene Aufträge von Kika/Leiner-Kunden möglichst kostenneutral zu übernehmen. Ein entsprechendes Angebot wird erwartet.
Einblicke in die erneute Insolvenz
Die Meldung der Insolvenz ist mittlerweile die zweite innerhalb von zwei Jahren. Bereits im Jahr 2023 wurde Kika/Leiner zahlungsunfähig, nachdem die Kika/Leiner-Immobilien von Rene Benkos Signa an die Grazer Supernova und das operative Geschäft an Hermann Wieser verkauft wurden. Infolge dieser Umstrukturierung wurden damals 23 von 40 Filialen geschlossen und 1.500 Mitarbeiter entlassen.
Momentan versuchen die verbliebenen 17 Filialen, den Betrieb aufrechtzuerhalten, wobei 1.400 Mitarbeiter betroffen sind. Die rund 150 Angestellten der Gastronomiebetriebe in den Kika/Leiner-Gebäuden bleiben unberührt von der Insolvenz, da sie in einer eigenständigen Gesellschaft angestellt sind.