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ÜBERRASCHUNGSPOST

Klimabonus: Jetzt bekommt ihr einen Brief vom Bundesministerium

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(FOTO: iStock, spzVg)

In den letzten Tagen erreichten überraschenderweise zahlreiche Haushalte in ganz Österreich Post vom Bundesministerium für Klimaschutz. Besonders in Kärnten und der Steiermark staunten die Bürger nicht schlecht, als sie die Briefe in ihren Postkästen vorfanden. Der Grund für diese unerwartete Postsendung?

Für das Jahr 2024 ist erneut ein Klimabonus für in Österreich lebende Personen geplant, allerdings mit einer wesentlichen Änderung im Vergleich zum Vorjahr: Er ist nicht länger für alle steuerfrei. Inhaber eines Jahresbruttoeinkommens über 66.612 Euro müssen den Bonus zu ihrem steuerpflichtigen Einkommen zählen, was bedeutet, dass die Höhe der Steuer vom individuellen Steuersatz abhängt. Besonders für Bürger mit einem Monatsbruttoeinkommen ab circa 4.758 Euro könnte dies einen spürbaren Unterschied machen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Berechtigung zum Erhalt des Klimabonus ist umfassend: Jeder mit Hauptwohnsitz in Österreich für mindestens ein halbes Jahr, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter, fällt in den Kreis der Begünstigten. Für Nicht-Österreicher ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.

Auszahlungsmodalitäten

Die Ausschüttung des Klimabonus wird gestaffelt über die Monate Herbst 2024 bis Frühjahr 2025 erfolgen. Wer seine Kontodaten seit dem 1. Jänner 2021 erfolgreich in FinanzOnline aktualisiert hat, erhält den Bonus direkt auf sein Bankkonto. Alle anderen bekommen einen Gutschein per Post. Die Frist für die Aktualisierung der Kontodaten endet am 10. Juli 2024.

Was hält ihr vom Klimabonus?

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Wie hoch ist der Klimabonus?

Der Klimabonus variiert je nach Wohnort und dessen Infrastruktur zwischen 145 und 290 Euro. Kinder haben Anspruch auf die Hälfte des jeweiligen Betrags, Personen mit Mobilitätseinschränkungen erhalten automatisch den Höchstbetrag.