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NEUE DEBATTE

Kommt auch bei Friseuren bald das Aus für 3G-Kontrollen?

(FOTOS: iStockphoto, KOSMO)

Aktuell muss müssen körpernahe Dienstleister, wie Friseure, noch den 3G-Nachweis ihrer Kunden kontrollieren. Doch das könnte sich schon bald ändern – zumindest wenn es nach der WKÖ geht.

Die Wirtschaftskammer löst eine neue Debatte rund um die 3G-Kontrollen aus. Derzeit liegt es noch in der Verantwortung der körpernahen Dienstleister, wie Friseuren und Co., den 3G-Nachweis ihrer Kunden zu kontrollieren. Die WKÖ will jedoch, dass dies künftig von den „zuständigen Sicherheitsbehörden“ übernommen wird: Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht, der hohen Impfquote in der Bevölkerung und der niedrigen Zahl an Intensivpatienten könne „die 3G-Kontrolle nicht mehr bei den Betrieben liegen“, so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ.

Regelungen ab Samstag
Seit vergangenem Samstag, dem 12. Februar, dürfen auch Ungeimfpte endlich wieder zum Friseur gehen. Hier braucht man aktuell braucht nur einen 3G-Nachweis. Ab kommendem Samstag, dem 19. Februar, soll es dann noch weitere Lockerungen geben: Dann gilt auch in der Gastronomie – mit Ausnahme in Wien – 3G für den Lokalbesuch.

Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt – für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).

Auch Freizeitbetriebe fordern Lockerungen
Zwar sei der Wegfall der Personenobergrenzen für Veranstaltungen „ein positiver Schritt in die richtige Richtung, doch es braucht Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe“, so Gert Zaunbauer, Obmann der Sport- und Freizeitbetriebe in der WKNÖ.

So sei es etwa für die Fitnessbetriebe nicht begreiflich, dass gesundheitsfördernde Aktivitäten 2G brauchen. „Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf. Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe und die Anwendung von 3G spätestens ab 19. Februar“, so Zaunbauer.

Quellen und Links: