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Kreditbearbeitungskosten jetzt zurückholen! (SCHNELLCHECK)

Kreditbearbeitungskosten jetzt zurückholen! (SCHNELLCHECK)
FOTO: zVg./Erste Bank, Christian Wind/Bank Austria/Bawag Group/Raiffeisen, Bruno Klomfar
2 Min. Lesezeit |

Fast alle Banken haben über einen langen Zeitraum hinweg Gebühren bzw. Zusatzkosten bei der Vergabe von Konsum- oder Immobilienkrediten an Verbraucher erhoben. Die berechneten Zusatzgebühren machen durchschnittlich zwischen 1-3 % der Kreditsumme aus. Dieses Vorgehen hat erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Kreditnehmer. Mag. Miroslav Milinkovic von der Kanzlei G&L Rechtsanwälte klärt auf.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen jüngsten Urteilen (C-224/19, C-259/1, C-565/21) entschieden, dass solche Gebühren nicht nur angemessen, sondern auch klar und verständlich vereinbart sein müssen.

Der OGH hat eine Bank verurteilt, weil sie zu Unrecht 4 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühren erhoben hat (8 2Ob 238/2). Auch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat die Erste Bank dazu verpflichtet, EUR 2.100,- zurückzuzahlen. Das heißt gute Chancen, solche Gebühren auch bei anderen Banken zurückzufordern.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Oft sind Kreditbearbeitungsgebühren irreführend. Außerdem erhält der Kunde für diese Zusatzkosten keine Leistung. Die Verrechnung von Zusatzkosten ist in diesem Fall unzulässig.

KONTAKT

Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH

Mag. Miroslav Milinkovic

Tel.: +43 676 690 40 96
E-Mail: mim@gl-recht.at

www.gl-recht.at

Auch Nebenkosten bei Kreditverträgen wie Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. Wir fordern alle zu Unrecht bezahlten Gebühren für Sie zurück! Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos oder machen Sie den G&L Schnellcheck: Mit wenigen Klicks erfahren Sie mehr!

*Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.

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KO KOSMO-Redaktion
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