Ein Stichtag im August 2026 macht tausende kroatische Ausweise ungültig – betroffen sind Dokumente, die eigentlich für immer gelten sollten.
Tausende kroatische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stehen vor einer behördlichen Pflicht: Ein Teil der noch im Umlauf befindlichen Personalausweise verliert am 3. August 2026 seine Gültigkeit. Betroffen sind Dokumente, die vor dem 1. Jänner 2003 ausgestellt wurden und seinerzeit mit unbefristeter Gültigkeitsdauer versehen worden waren. Was auf dem Ausweis steht, zählt künftig nicht mehr – denn ungeachtet des aufgedruckten Vermerks werden diese Dokumente nach dem Stichtag nicht mehr als gültige Identitätsnachweise anerkannt.
Der Grund liegt in veralteten Sicherheitsmerkmalen: Die alten Ausweise erfüllen die heute geltenden Mindeststandards zum Schutz vor Fälschungen nicht mehr.
Betroffene Personen
Laut Angaben des Innenministeriums sind landesweit 13.277 Personen von dieser Regelung betroffen. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises zu stellen. Ab dem 3. August kann das alte Dokument weder zur Identifikation noch für behördliche Angelegenheiten herangezogen werden, bei denen ein gültiger Ausweis vorgeschrieben ist.
Besonders wichtig für Reisende: Nach Angaben des kroatischen Außenministeriums können EU-Bürger nur mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Kroatien einreisen. Nach dem Stichtag ist eine Grenzüberschreitung mit den alten Dokumenten nicht mehr möglich.
Hilfe für Betroffene
Das Ministerium hat angekündigt, alle betroffenen Personen schriftlich an ihrer Meldeadresse zu benachrichtigen. Da es sich bei einem Großteil der Betroffenen um ältere, kranke oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen handelt, ist auch ein Hausbesuch durch Amtspersonen vorgesehen.
Wer nicht in der Lage ist, persönlich bei einer Polizeidirektion oder Polizeistation zu erscheinen, kann über Familienangehörige oder Betreuungspersonen einen entsprechenden Termin vereinbaren – die Amtsperson nimmt den Antrag dann vor Ort entgegen und übergibt später auch den neuen Ausweis.
Wichtig für die Diaspora
Kroatische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können einen neuen Personalausweis nur in Kroatien beantragen – und zwar bei den zuständigen Polizeiverwaltungen beziehungsweise Polizeidienststellen. Eine Beantragung bei kroatischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland ist nicht möglich.
Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, das Ausstellungsdatum ihres Personalausweises frühzeitig zu prüfen – insbesondere dann, wenn das Dokument als unbefristet gültig ausgewiesen ist und aus der Zeit vor 2003 stammt.