Neue Regeln, neue Pflichten: Kroatiens Parlament hat das Handelsgesetz verschärft – mit Folgen für Händler, Gemeinden und den Jugendschutz.
Die Abgeordneten haben die Änderungen des Handelsgesetzes einstimmig gebilligt. Die Novelle ermöglicht es Gemeinden, über ihre Vertretungsorgane verbindlich festzulegen, zu welchen Zeiten Geschäfte auf ihrem Gebiet Alkohol verkaufen dürfen – zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Ordnung, des Kulturerbes oder der Umwelt. Darüber hinaus werden Händler künftig verpflichtet, beim Online-Verkauf alkoholischer Getränke auf ihrer Website eine Altersverifikation über das Informationssystem e-Gradani (digitales Bürgerportal) sicherzustellen.
Schutz Minderjähriger
Die Gesetzesnovelle sieht auch einen verstärkten Schutz Minderjähriger vor: Händler sind fortan verpflichtet, den Verkauf von Alkohol sowie von Energy-Drinks zu verweigern, wenn sie den Käufer für unter 18 Jahre alt halten – sofern dieser sein Alter nicht durch einen gültigen Lichtbildausweis nachweist. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für automatisierte Kassensysteme.
Kritik abgelehnt
Kritik kam von Marijana Puljak (Centar). Das Gesetz sei ohnehin bereits mehrere Jahre überfällig, doch der vorliegende Entwurf zwinge Städten eine starre Alles-oder-nichts-Lösung auf. Statt der lokalen Selbstverwaltung zu erlauben, den Alkoholverkauf gezielt in besonders belasteten Bereichen wie historischen Altstädten einzuschränken, müssten Gemeinden eine solche Maßnahme flächendeckend auf ihrem gesamten Gebiet umsetzen, kritisierte Puljak.
Mit einem Abänderungsantrag forderte sie die Einführung einer gebietsbezogenen Zonierung – dieser wurde von den Regierungsparteien jedoch abgelehnt.