Die Regierung unter Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) steht vor harten Einschnitten im Staatshaushalt. Am 13. Mai wird er im Nationalrat das Doppelbudget 2025/26 präsentieren, das deutlich restriktiver ausfallen wird als zunächst angenommen.
Angesichts der angespannten Wirtschaftslage plant die Koalition, im laufenden Jahr 6,4 Milliarden und im kommenden Jahr 8,7 Milliarden Euro für die Haushaltskonsolidierung aufzubringen. Marterbauer hat bereits signalisiert, dass die Sparmaßnahmen alle gesellschaftlichen Gruppen treffen werden.
Besonders einschneidend gestaltet sich der geplante Stopp bei der Inflationsanpassung von Sozialleistungen. Der Kinderabsetzbetrag soll in den Jahren 2026 und 2027 nicht mehr automatisch an die Teuerungsrate gekoppelt werden und verbleibt somit bei 67,80 Euro monatlich pro Kind. Diese Maßnahme soll dem Staatshaushalt im Jahr 2026 Einsparungen von 45 Millionen Euro und 2027 sogar 90 Millionen Euro bescheren. Auch die Familienbeihilfe könnte von dieser Regelung betroffen sein – ein Bereich, der in die Zuständigkeit von Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) fällt. Aus ihrem Ressort gibt es bislang keine Stellungnahme zu diesem Thema.
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Ende der Valorisierung
Die automatische Valorisierung (Wertanpassung) von Sozial- und Familienleistungen, die von der Vorgängerregierung eingeführt wurde, steht nun offenbar vor dem Aus. Dies könnte weitreichende Folgen für verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen haben, darunter die Studienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, das Schulstartgeld sowie das Rehabilitationsgeld. Die Grünen reagieren mit scharfer Kritik auf diese Pläne. Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen, bezeichnet die Abkehr von der automatischen Anpassung als „fatal“ und warnt, dass Familien dadurch Einbußen von mehreren hundert Euro erleiden könnten.
Diese Warnung wird durch aktuelle Berechnungen gestützt: Familien mit mittlerem Einkommen dürften in den kommenden zwei Jahren Einbußen von bis zu 400 Euro pro Kind erleiden. Da die Inflation weiterhin auf erhöhtem Niveau bleibt, verlieren nicht angepasste Leistungen kontinuierlich an realer Kaufkraft.
Darüber hinaus nimmt die Regierung Abstand von der durch ihre Vorgänger beschlossenen Abschaffung der Kalten Progression (automatische Steuererhöhung durch Inflation). Das verbleibende Drittel dieser schleichenden Steuererhöhung wird nun für die gesamte Legislaturperiode zur Budgetsanierung herangezogen.
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Spürbare Einschnitte
Je näher der Termin der Budgetrede rückt, desto mehr Details zu den geplanten Kürzungen werden bekannt. Es zeichnet sich ab, dass die Bevölkerung mit Einschnitten rechnen muss, die im Regierungsprogramm in dieser Deutlichkeit nicht angekündigt waren.
Besonders im Bereich der Sozialleistungen wird der Rotstift spürbar angesetzt. Neben Familien müssen auch Studierende und Arbeitslose mit realen Einbußen rechnen, da Studienbeihilfen und Rehabilitationsgeld ebenfalls von der ausgesetzten Valorisierung betroffen sind.
Vergleichbare Sparmaßnahmen wurden bereits 2010 umgesetzt, als ebenfalls im Familienbereich gekürzt wurde. Damals führten die Einschnitte zu breiten gesellschaftlichen Protesten. Wirtschaftsexperten warnen, dass die aktuelle Sparrunde angesichts der schwächeren Konjunktur zu verschärften sozialen Spannungen führen könnte.
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