Als „Türke“ beschimpft und mit einem ölverschmierten Lappen beworfen – für einen Kfz-Lehrling wurde die Ausbildung zum Albtraum. Jetzt erhält er 10.000 Euro Entschädigung.
Ein 20-jähriger Kfz-Mechaniker-Lehrling im letzten Ausbildungsjahr musste während seiner Lehrzeit regelmäßig ausländerfeindliche Beleidigungen über sich ergehen lassen. Nachdem der Betrieb untätig blieb, schaltete sich die Arbeiterkammer Steiermark ein. Das Gericht gab dem jungen Mann nun Recht und stellte fest, dass er mehrfach diskriminiert wurde und der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nicht nachgekommen war. Als Entschädigung wurden ihm 10.000 Euro zugesprochen.
Die Probleme begannen bereits kurz nach Lehrbeginn. Statt seinen Namen zu verwenden, wurde der Auszubildende meist abwertend als „Türke“ bezeichnet. In einem besonders gravierenden Vorfall warf ihm der Werkstättenleiter einen mit Öl verschmutzten Lappen direkt ins Gesicht. Der Lehrling versuchte mehrmals, den Geschäftsführer auf die Situation aufmerksam zu machen, doch dieser reagierte nicht angemessen und verharmloste die Vorfälle als typischen „rauen Umgangston in der Werkstatt“.
⇢ Lehrling wird als „Türke“ beschimpft und erhält 10.000 Euro Entschädigung
Betriebliches Versagen
Obwohl der Geschäftsführer die Belästigungen selbst miterlebte, ergriff er keine wirksamen Maßnahmen. Zwar versetzte er den verantwortlichen Vorgesetzten, legte dem jungen Mann jedoch kurz darauf ein Formular zur vorzeitigen Beendigung des Lehrverhältnisses vor. Dieser Schritt wurde für den Lehrling, der lediglich seine Ausbildung abschließen wollte, zum entscheidenden Wendepunkt.
Da der Betrieb seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam, wandte sich der junge Mann an die Arbeiterkammer Steiermark, die den Fall erfolgreich vor Gericht brachte.
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