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ZEITLICH BEGRENZT

Leichterer Zugang zu Gemeindewohungen in 2021

(FOTO: Wikimedia Commons/Rosso Robot)

Im kommenden Jahr erleichtert die Stadt Wien den Zugang zu kleinen Gemeindewohnungen.

Konkret ist es ab dem Jahr 2021 für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen nicht mehr notwendig einen „begründeten Wohnbedarf“ nachzuweisen, wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) informierte. Dieser war bisher jedoch Voraussetzung, um eine Wohnung im Gemeindebau zu erhalten. Der Grund für die Änderung ist, dass es momentan mehr Angebot als Nachfrage für kleine Gemeindewohnungen gibt, so die Stadt Wien.

Bisher konnte man in der Bundeshauptstadt eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, sprich ein „Wiener Wohnticket“ erhalten, sobald man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat: Etwa die Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz Wien und eine Einkommensobergrenze.

Für Gemeindewohnungen musste man hingegen nur einen Dauer-Aufenthaltstitel besitzen. Allerdings war es darüber hinaus bisher notwendig, dass ein „begründeter Wohnbedarf“ besteht. Das bedeutet zum Beispiel, wenn man „Jungwiener“ oder alleinerziehen ist, oder wenn man durch Nachwuchs plötzlich zu wenig Wohnraum („Überbelag“) hat oder es einen „krankheitsbedingten Wohnbedarf“ gibt. Doch genau das wird im neuen Jahr nicht mehr notwendig sein, zumindest für einen bestimmten Zeitraum…

Zeitfenster von drei Monaten
Bei Gemeindewohnungen mit einem oder zwei Zimmern (25 bis 45 Quadratmeter bzw. 46 bis 65 Quadratmeter) muss man laut Gaal im neuen Jahr keinen „begründeter Wohnbedarf“ mehr nachweisen. Das Angebot der Stadt ist für Vergaben im Jahr 2021 befristet. Interessierte können in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen, wobei das Angebot ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar ist, hieß es. Findet man eine passende Wohnung, so wird diese – wie bei allen Gemeindewohnungen – unbefristet vergeben.

Bei Fragen können sich Interessierte an die Wohnberatung Wien wenden. Dort kann man individuell abklären, „wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann“, so Gaal. Beratungstermine können telefonisch unter der Wiener Nummer 24111 oder per E-Mail vereinbart werden.

Quellen und Links: