Lieber ins Gefängnis als eine ungerechtfertigte Strafe zu zahlen – diese radikale Entscheidung traf ein Niederösterreicher im Streit um seine elektronische Vignette.
Daniel K. aus Niederösterreich stand vor einer ungewöhnlichen Entscheidung: 120 Euro Strafe zahlen oder knapp zwei Tage ins Gefängnis gehen. Der Grund für dieses Dilemma war eine angeblich fehlende Autobahnvignette. Der 53-Jährige beharrte jedoch auf seinem Standpunkt: „Die Asfinag hat einen Fehler gemacht. Ich habe eine elektronische Vignette!“ Diese Position vertrat er mehrfach telefonisch gegenüber den Behörden und weigerte sich konsequent, die geforderte Summe zu begleichen.
Die Angelegenheit spitzte sich zu, als K. vor die Wahl gestellt wurde: Zahlung oder Haftantritt. Seine Reaktion war eindeutig: „Ich habe nichts falsch gemacht, also setze ich mich halt die zwei Tage ins Gefängnis. Ich zahle nicht!“ Die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe hätte einen Tag und 20 Stunden betragen.
Vignetten-Kontrolle
Der Ursprung des Problems liegt im Mai 2024. Damals passierte Daniel K. mit seinem Fahrzeug zweimal eine Kontrollstation der Asfinag, die jeweils das Fehlen einer gültigen Vignette feststellte. Der Niederösterreicher widersprach dieser Feststellung vehement. „Ich habe dann zwei Rechnungen von 120 Euro erhalten. Ich habe angerufen und erklärt, dass ich eine elektronische Vignette hatte, und das wurde überprüft. Die Strafe wurde zurückgenommen“, erklärte er gegenüber der Tageszeitung „Heute“.
K. glaubte, die Angelegenheit sei damit erledigt. Doch dann erhielt er überraschend Post: Eine polizeiliche Anzeige mit einer Forderung über 400 Euro. „Ich habe dann einmal abgewartet, plötzlich hat die Polizei angerufen. Ich hätte entweder die Strafe zahlen oder ins Gefängnis gehen können“, berichtete der aufgebrachte Autofahrer. Auch sein Versuch, den Fall bei der Bezirkshauptmannschaft zu klären, scheiterte – man wies ihn dort ab.
Lösung in letzter Minute
Die entscheidende Wende kam in letzter Minute: Nach einer Anfrage der Zeitung „Heute“ bei der Asfinag wurde K. kontaktiert. Der Autobahnbetreiber zeigte sich kulant und erließ eine der beiden Anzeigen, während die andere noch offen blieb.
Im Gespräch mit der Ehefrau des Betroffenen erfuhr die Zeitung schließlich: „Er muss nicht in Haft, wir haben gerade bezahlt.“
Fehleranfälliges System
Der Fall von Daniel K. ist kein Einzelfall. Bei der elektronischen Vignettenkontrolle kommt es immer wieder zu Fehlern – etwa wenn die Zuordnung des Kennzeichens im System nicht korrekt erfolgt oder technische Probleme bei der Erfassung auftreten. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, bei der Asfinag Beschwerde einzulegen und eine Überprüfung ihrer Vignettenregistrierung zu verlangen.
Erfahrungen zeigen, dass die Asfinag durchaus kulant reagieren kann. In mehreren dokumentierten Fällen wurden Strafen nach einer gründlichen Überprüfung nachträglich storniert. Verkehrsexperten raten daher, bei vermeintlich ungerechtfertigten Strafen nicht vorschnell zu zahlen, sondern das Gespräch mit dem Autobahnbetreiber zu suchen und alle Belege zur Vignettenregistrierung bereitzuhalten.