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BETRUGSMASCHE

Mann erschlich sich über 86.000 Euro Sozialhilfe

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(FOTO: iStockphoto)

13 Jahre lang hat sich ein 50-jähriger Österreicher unrechtmäßig staatliche Beihilfen von über 86.000 Euro erschlichen. Sein Schwager half ihm bei der Betrugsmasche.

Gleich zwei Betrüger gingen der Fremdenpolizei in Innsbruck ins Netz: Ein 50-jähriger Österreicher und sein Schwager. Dem österreichischen Staatsangehörigen gelang es, von Ende 2007 bis Mitte Februar 2020 durch staatliche Sozialleistungen in Form von Mietzinsbeihilfe, Mindestsicherung und Verfahrenshilfe insgesamt 86.618,40 Euro zu erschleichen. Einem naher Verwandter half ihm dabei.

Schwager als Schlüsselfigur beim Sozialbetrug
Im Jahr 2007 kaufte der 50-jährige, damals noch türkische, Staatsangehörige eine Eigentumswohnung in Innsbruck. Um jedoch die Rechtlage des Tiroler Grundverkehrsgesetzes zu umgehen, stand nicht er als Käufer im Vertrag, sondern sein Schwager, der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses die österreichische Staatsbürgerschaft besaß.

Gleichzeit beantragte der tatsächliche Käufer (der 50-jährige Türke) Mietzinsbeihilfe als angeblicher „Mieter“ seiner eigenen Wohnung. Weiters erhielt er finanzielle Unterstützung vom Stadtmagistrat Innsbruck: Da er sowohl gefälschte Mietbestätigungen als Beweismittel vorlegte, sowie vorsätzlich seine Eigentumsverhältnisse verschwieg, wurden ihm sämtliche Bezüge gewährt. So konnte er sich bis zu Beginn des letzten Jahres eine erhebliche Summe an Sozialleistungen erschleichen – in Summe über 86.000 Euro.

Aufdeckung durch neuen Kaufvertrag
Der Betrug wurde schließlich Ende Jänner durch die Behörden aufgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt ließen beide Beschuldigte die besagte Wohnung nach Abschluss eines neuen Kaufvertrages neu verbüchern. Dabei wurde zugegeben, dass der „Vermieter“ der geförderten Wohnung nur in der Funktion als Treuhänder für seinen Schwager agiert hatte.

Außerdem wurde im Zuge der Ermittlungen durch die Fremdenpolizei bekannt, dass sich der 50-Jährige zusätzlich im Jahr 2014 Verfahrenshilfe um mehrere hundert Euro erschlichen hatte: Bei der Antragstellung um Verfahrenshilfe am Landesgericht Innsbruck machte der Mann vorsätzlich falsche Angaben hinsichtlich seines Einkommens und Vermögens und erhielt so widerrechtlich Verfahrenshilfe im Ausmaß von 684,13 Euro.

„Ich danke den ermittelnden Polizisten für diesen großen Erfolg im Kampf gegen Sozialleistungsbetrug“, schrieb Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Man werde weiterhin alles tun, um solche Betrugsfälle zu erkennen und aufzudecken. „Sozialleistungsbetrug ist eine Straftat die all jene schädigt die regelmäßig ihre Beiträge leisten“, so Nehammer.

Quellen und Links: