Ein 29-Jähriger wurde in Krefeld zu über zwölf Jahren Haft verurteilt. Er soll seine Partnerin tödlich verletzt haben. Der Fall bleibt rätselhaft.
In einer emotional aufgeladenen Gerichtsverhandlung wurde ein 29-jähriger Mann vom Landgericht Krefeld zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann stand im Verdacht, seine Lebensgefährtin, die Mutter seiner beiden kleinen Kinder, mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Die Tat ereignete sich mitten in der Nacht, möglicherweise vor den Augen seines vierjährigen Sohnes. Eine Kinderpsychologin, die vor Gericht aussagte, vermutete, dass der Junge die Tat mitansehen musste und dadurch eindeutig traumatisiert sei. Allerdings konnte nicht endgültig geklärt werden, ob der vierjährige Sohn oder sein einjähriger Bruder tatsächlich Zeugen des Verbrechens waren, wie der Richter anmerkte.
Ermittlungen und Urteil
Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte im vergangenen September seiner auf dem Bett liegenden Partnerin ein Küchenmesser in die Brust stieß und dabei ihr Herz durchbohrte. Trotz der schnellen Ankunft der Rettungskräfte verstarb die 31-jährige Frau noch am Tatort. Obwohl die Richter davon überzeugt waren, dass der Angeklagte die Tat geplant und vorbereitet hatte, reichten die Beweise nicht aus, um ihn wegen Mordes zu verurteilen. Die Mordmerkmale wie Heimtücke und Ausnutzung der Arglosigkeit konnten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Während der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte keine erkennbare Reaktion. Er hatte die Tat im Vorfeld bestritten und während des gesamten Prozesses geschwiegen. Der Hintergrund der Tat blieb unklar, und der Vorsitzende Richter räumte ein, dass kein plausibles Motiv gefunden werden konnte. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert und von einem lauten Streit des Paares berichtet. Der Angeklagte und das Opfer waren nach islamischem Recht verheiratet und hatten zum Zeitpunkt der Tat zwei gemeinsame Kinder im Alter von einem und vier Jahren.
Der Angeklagte und das Opfer waren nach islamischem Recht verheiratet und hatten zum Zeitpunkt der Tat zwei gemeinsame Kinder im Alter von einem und vier Jahren.
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