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COVID-19 VOR GERICHT

Mann verklagt Land wegen Corona-Maßnahmen

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Symbolbild (FOTO: iStock)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf die Klage von Dalibor Magdic gegen Kroatien reagiert, in der der Bürger behauptet, die Zivilschutzzentrale habe mit epidemiologischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie seine durch die Europäische Konvention garantierten Rechte verletzt.

Die endgültige Entscheidung des EGMR lautet, dass der Antrag zurückgewiesen wird.

Der Antragsteller machte vor diesem Gericht geltend, dass die Republik Kroatien mit den Maßnahmen, die es zu Beginn der Covid-Pandemie ergriffen habe, sein Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit verletzt habe, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern, präzisierte das Büro des Vertreters der Republik Kroatien vor dem EGMR.

Das Büro des Ombudsmanns gab bekannt, dass der EGMR die Argumentation des Anwalts akzeptiert habe, dass der Antrag des Antragstellers eine actio popularis (eine Klage, die allen Bürgern zusteht) sei und dass der Antragsteller daher nicht als Opfer einer Verletzung der Konvention betrachtet werden könne.

Das Amt fügt hinzu, dass der Antragsteller weder Angaben zu seiner persönlichen Situation gemacht noch dargelegt habe, wie genau die Maßnahmen des Zivilschutzhauptquartiers der Republik Kroatien ihn betrafen oder direkt betreffen könnten.

„Daher kam dieses Gericht zu dem Schluss, dass der Antragsteller generell Einwände gegen die Entscheidungen des Zivilschutzhauptquartiers zu Antipandemiemaßnahmen erhebt hat, da er annahm, dass seine Konventionsrechte automatisch verletzt wurden“, berichtete das Amt.

Teaser: Ein Kroate verklagte das Land wegen den Corona-Maßnahmen: So lautet der Beschluss.