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GROSSE EMPÖRUNG

Mann von Hund gebissen, jetzt muss ER blechen

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Symbolbild (FOTO: iStock)

Ein Mann wurde von einem Hund gebissen. Der Wiener blitzte zweimal mit einer Klage gegen die Halterin ab-jetzt bleibt es auf den Gerichtskosten sitzen.

Manfred C. aus Wien-Liesing ist empört: Gemeinsam mit seiner Frau ging er spazieren, wo er eine Hundeauslaufzone querte. „Plötzlich sprang mich ein Vierbeiner an“, sagte der 56-Jährige, der die Hundebesitzerin auf 1000 Euro Schmerzensgeld klagte: „Der nicht angeleinte Zwergpinscher biss mir mehrfach in mein Bein, zerstörte meine Hose und hinterließ offene Wunden“, so das Opfer zu „Heute“.

Der Fall landete vor dem Zivilgericht – dort kam dann die schockierende Überraschung: „Wir bissen mit unserer Klage in zwei Instanzen ab“, sagt der Opfer-Anwalt Roman Tenschert. Die Begründung war: „Wie in einer eingezäunten Hundezone soll auch in der frei zugänglichen Hundeauslaufzone eine artgerechte Verwahrung bestehen. Für die Halterin gibt es daher keine Konsequenzen.“

Das heißt: Wer in einer Hundezone gebissen wird, ist selbst schuld, da er sie auf eigene Gefahr betreten hat. Der Anwalt sagt: „Das würde auch für Nicht-Listenhunde gelten, die dort kleine Kinder attackierten.“ Nun muss das Opfer 2.365 Euro Gerichtskosten und 315 Euro für die Berufung zahlen. „Hundehalter werden hier von der Justiz an der langen Leine gehalten“, sagt Tenschert bissig. Der Anwalt rät, beim Spazieren Hundeauslaufzonen eher zu meiden.