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KRANKENVERSICHERUNG

Meine e-card – sicher mit Foto!

Meine neue e-card mit Foto! (FOTO: zVg.)

Seit 1.1.2020 müssen neue e-cards für Personen ab 14 Jahren mit einem Foto ausgestellt werden. Seither wurden bereits über 3,3 Millionen e-cards mit Foto produziert und an die Versicherten versandt. Sie wollen wissen, wann auch Sie Ihre neue e-card bekommen und welches Foto drauf sein wird? Kosmo kennt die Antworten!

Wann bekomme ich meine neue e-card?
Schauen Sie auf das Ablaufdatum rechts unten auf der Rückseite Ihrer aktuellen e-card!

Ablaufdatum vor dem 31.12.2023: Wenn von Ihnen ein Foto aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister vorhanden ist, müssen Sie nichts tun. Ihre neue e-card kommt automatisch kurz vor Ablauf Ihrer aktuellen Karte.

Ablaufdatum nach dem 31.12.2023 oder kein Ablaufdatum (Aufdruck ***): Bis Ende 2023 werden alle alten e-cards von Personen ausgetauscht, für die keine gesetzliche Ausnahme besteht. Wenn von Ihnen ein Foto aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister vorhanden ist, müssen Sie nichts tun und bekommen Ihre neue e-card bis Ende 2023 automatisch.

Das Ablaufdatum steht rechts unten auf der Rückseite Ihrer aktuellen e-card! (FOTO: zVg.)

Welches Foto kommt auf meine e-card?
Kinder unter 14 Jahren bekommen auch in Zukunft immer eine e-card ohne Foto.
Für Versicherte ab 14 Jahren wird geprüft, ob ein Foto aus einem behördlichen Dokument verfügbar ist. Dazu gibt es eine gesetzlich geregelte Reihenfolge.
• Wer einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis hat, bekommt eine e-card mit diesem Foto.
• Wer keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis, aber einen österreichischen Scheckkartenführerschein hat, bekommt dieses Foto auf die e-card.
• Für Versicherte, die keines dieser drei Dokumente besitzen, wird geprüft, ob ein Foto aus einem Dokument des Fremdenregisters zur Verfügung steht.

Wenn ein Foto vorhanden ist, kommt die neue e-card mit Foto automatisch. (FOTO: zVg.)

Wer gar keines dieser Dokumente hat und von keiner Ausnahme betroffen ist, muss ein Foto für die e-card bringen.

Ob ein Foto verfügbar ist, zeigt der Foto-Sofort-Check unter www.chipkarte.at/foto

Von mir ist kein Foto verfügbar – wohin soll ich mein Foto für die e-card bringen und wann?
Alle Registrierungsstellen und die mitzubringenden Dokumente finden Sie unter www.chipkarte.at/foto

• Wenn Sie noch keine e-card haben, bringen Sie das Foto so bald wie möglich.
• Haben Sie eine e-card mit Ablaufdatum vor dem 31.12.2023, bringen Sie das Foto 3 bis 4 Monate vor dem Ablaufdatum Ihrer aktuellen e-card.
• Liegt das Ablaufdatum Ihrer aktuellen e-card nach dem Jahr 2023 oder sind statt eines Ablaufdatums Sterne (***) aufgedruckt, dann bringen Sie Ihr Foto, sobald Sie beim Arztbesuch oder bei einem Kontakt mit der Sozialversicherung dazu aufgefordert werden.

Eine Fotoregistrierung löst keine vorzeitige Ausstellung einer neuen e-card aus!

Wenn kein Foto von Ihnen verfügbar ist, müssen Sie ein Foto bringen. (FOTO: zVg.)

Und was passiert, wenn ich kein Foto bringe?
Wenn keine e-card produziert werden konnte, weil kein Foto vorliegt und keine Ausnahme zutrifft, werden Sie beim nächsten Arztbesuch oder bei Kontakt mit der Sozialversicherung informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen. Ab der ersten Aufforderung läuft eine gesetzliche Übergangsfrist von 150 Tagen. Innerhalb dieser Frist sind Arztbesuche mit Ihrer alten e-card oder mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis möglich. Wenn Sie bis zum Ende dieser Frist kein Foto gebracht haben, wird Ihre alte e-card gesperrt. Sie brauchen dann für Arztbesuche einen zeitlich befristeten Ersatzbeleg von Ihrer Krankenkasse.

Alle Informationen zur e-card mit Foto finden Sie in zahlreichen Sprachen unter www.chipkarte.at/foto