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EXPERTE ERKLÄRT

Muss ich AMS-Angebote annehmen, die nichts mit meinem Job zu tun haben?

Muss ich AMS-Angebote annehmen, die nichts mit meinem Job zu tun haben?
AMS (FOTO: zVg.)
2 Min. Lesezeit |

Sozialrechts-Mythos oder Wahrheit? Muss man AMS-Angebote annehmen für die man nicht- oder überqualifiziert ist? Ein AK-Experte klärt auf.

Viele von euch kennen das vielleicht: Man meldet sich beim AMS arbeitslos. Plötzlich bekommt man lauter Angebote, die absolut nichts mit der eigenen Berufsausbildung zu tun haben. Auch KOSMO berichtete bereits über mehrere solche Fälle: So wurde etwa ein Arbeitsloser trotz akademischem Doktortitel dazu gezwungen eine Anstellung als Rezeptionist anzunehmen. Weiters wurde ein Arbeitsloser Herzinfarkt-Patient vom AMS aufgefordert, sich als Supermarkt-Kassierer oder Schulbusfahrer zu bewerben. Besonders in Zeiten von Corona scheint dieses Phänomen immer häufiger aufzutreten. Aber muss man diese Angebote überhaupt annehmen oder sich darauf bewerben?

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Mia B. ist derzeit auf Arbeitssuche. Gegenüber der „Heute“ fragte die junge Frau: „Ich bekomme Angebote vom AMS, die nichts mit meinem Beruf zu tun haben. Muss ich alles annehmen?“ Eine Frage, die sich viele Arbeitslose stellen, sobald sie AMS-Angebote bekommen, die nichts mehr mit ihrer eigenen Berufsausbildung zu tun haben.

Nein, das ist klar geregelt, erklärt der AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. In den ersten 100 Tagen gilt ein Berufsschutz. Das heißt: Eine gelernte und davor in dem Bereich tätige KFZ-Mechanikerin darf vorerst nicht als Hilfskraft in einen anderen Bereich vermittelt werden.

Entgeltschutz
Außerdem gibt es 120 Tage Entgeltschutz: Eine andere oder eine Teilzeit-Beschäftigung muss nur angenommen werden, wenn der Lohn mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage fürs Arbeitslosengeld ausmacht. Der Job darf auch nicht zu weit weg sein: Bei einer Vollzeitstelle gelten 2 Stunden Wegzeit hin und zurück als zumutbar und nur in Ausnahmefällen mehr.

„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Weitere Infos zum AK-Arbeits- und Sozialrecht findet ihr unter der Telefonnummer: 057171-22 000.

Quellen und Links:

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KO KOSMO-Redaktion
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