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EXPERTE ERKLÄRT

Muss ich AMS-Angebote annehmen, die nichts mit meinem Job zu tun haben?

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AMS (FOTO: zVg.)

Sozialrechts-Mythos oder Wahrheit? Muss man AMS-Angebote annehmen für die man nicht- oder überqualifiziert ist? Ein AK-Experte klärt auf.

Viele von euch kennen das vielleicht: Man meldet sich beim AMS arbeitslos. Plötzlich bekommt man lauter Angebote, die absolut nichts mit der eigenen Berufsausbildung zu tun haben. Auch KOSMO berichtete bereits über mehrere solche Fälle: So wurde etwa ein Arbeitsloser trotz akademischem Doktortitel dazu gezwungen eine Anstellung als Rezeptionist anzunehmen. Weiters wurde ein Arbeitsloser Herzinfarkt-Patient vom AMS aufgefordert, sich als Supermarkt-Kassierer oder Schulbusfahrer zu bewerben. Besonders in Zeiten von Corona scheint dieses Phänomen immer häufiger aufzutreten. Aber muss man diese Angebote überhaupt annehmen oder sich darauf bewerben?

Mia B. ist derzeit auf Arbeitssuche. Gegenüber der „Heute“ fragte die junge Frau: „Ich bekomme Angebote vom AMS, die nichts mit meinem Beruf zu tun haben. Muss ich alles annehmen?“ Eine Frage, die sich viele Arbeitslose stellen, sobald sie AMS-Angebote bekommen, die nichts mehr mit ihrer eigenen Berufsausbildung zu tun haben.

Nein, das ist klar geregelt, erklärt der AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. In den ersten 100 Tagen gilt ein Berufsschutz. Das heißt: Eine gelernte und davor in dem Bereich tätige KFZ-Mechanikerin darf vorerst nicht als Hilfskraft in einen anderen Bereich vermittelt werden.

Entgeltschutz
Außerdem gibt es 120 Tage Entgeltschutz: Eine andere oder eine Teilzeit-Beschäftigung muss nur angenommen werden, wenn der Lohn mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage fürs Arbeitslosengeld ausmacht. Der Job darf auch nicht zu weit weg sein: Bei einer Vollzeitstelle gelten 2 Stunden Wegzeit hin und zurück als zumutbar und nur in Ausnahmefällen mehr.

„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Weitere Infos zum AK-Arbeits- und Sozialrecht findet ihr unter der Telefonnummer: 057171-22 000.

Quellen und Links: