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SCHRECKLICH

Nachbar vergewaltigt Elfjährige in Wohnung

MAEDCHEN_TRAURIG
(FOTO: iStock)

Die Hilfsbereitschaft einer Nachbarin wurde ausgenutzt, um deren minderjährige Tochter zu vergewaltigen. Der 39-Jährige wurde nun zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt- bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren!

Der Angeklagte, war alkoholisiert, arbeitslos, Single und hatte gesundheitliche Probleme mit seinem Knie. Seine Nachbarin bot dem Mann an, dass ihm ihre Kinder beim Einkaufen helfen könnten. Er trat am 14.November 2020 an die Nachbarin heran und bat sie, dass ihre Tochter vorbeikommen soll. Ihre Tochter begleitete den 39-Jährigen zu einem Supermarkt und trug ihm die Einkaufssackerln in die Wohnung.

Große Angst:
Als sie ankamen, sperrte der Nachbar die Tür hinter sich zu. „Ich hab sie gebeten, sich auszuziehen und aufs Bett zu setzen“, so der Angeklagte. Als das Mädchen flüchten wollte, packte er sie an der Schulter und hielt sie fest. Damit war der Widerstand der Elfjährigen gebrochen. „Sie hatte wahnsinnige Angst“, sagte Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig. Deswegen hat sich das Mädchen nicht mehr gewehrt.

Daher habe sich das Kind aus Furcht nicht mehr zu wehren getraut. „Ich entschuldige mich zutiefst. Ich bereue meine Tat zutiefst“, sagte der Angeklagte. Der 39-Jährige habe damals „relativ viel Rotwein mit Cola“ intus gehabt: „Ich war nicht mehr allein in der Lage zu gehen.“ Deswegen habe der Mann die ihm angebotene Hilfe in Anspruch genommen.

Sexueller Hintergedanke:
Der Senat und die Staatsanwältin gingen davon aus, dass es sich um sexuellen Hintergedanken handelt. „Sie hätten ja auch nach dem Sohn der Nachbarin verlangen und sich von ihm beim Einkaufen helfen lassen können“, wurde dem Angeklagten gesagt. Der Angeklagte war zu dem Zeitpunkt seit eineinhalb Jahren Single und deswegen kam der psychiatrische Sachverständige zum Entschluss, dass es sich um „Ersatzpädophilie“ handelt. Der Mann soll nun in eine therapeutische Behandlung gehen, damit es nicht mehr zu weiteren Vorfällen kommt.

Weil der Angeklagte ein Geständnis abgab, fiel das Urteil relativ mild aus. „Sonst wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen“, sagte die Richterin gestern am Landesgericht in der Urteilsbegründung. Laut dem Strafgesetzbuch wären bis zu zehn Jahre möglich gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.