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FAMILIEN-DRAMA

Nach Dreifachmord an eigenen Kindern: Urteil gegen Mutter aufgehoben

(FOTOS: privat, zVg.)

Im Oktober vergangenen Jahres soll eine Mutter in der Donaustadt ihre drei Kinder mit einem Kopfkissen erstickt haben. Lebenslang lautete das Urteil – dieses wurde nun aufgehoben.

Ein Rückblick: In einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus in der Wiener Donaustadt soll eine 31-Jährige mit nepalesischen Wurzeln im vergangenen Oktober ihre drei Kinder – zwei Mädchen (3, 9) und einen erst acht Monate alten Buben – mit einem Kopfkissen erstickt haben. Die Frau soll unter enormen psychischen Problemen gelitten haben, fürchtete auch einen Giftanschlag ihres Mannes. Anfang März wurde die 31-jährige Mutter am Landesgericht Wien wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nun muss von Neuem verhandelt werden.

Angeklagte: „Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen“
Am 17. Oktober 2020 soll die 31-Jährige in ihrer Wohnung in der Donaustadt die beiden Töchter und den erst 8 Monate alten Sohn mit einem Kopfkissen erstickt haben. Bei dem Verhör schilderte die Nepalesin damals ihre Horrortat: „Ich holte ein gelbes Kissen aus dem Gitterbett, ging zu den Kindern und drückte es auf das Gesicht des Kleinen. Irgendwann hörte ich auf und machte dasselbe bei meinem anderen Kind im Ehebett. Sie sind nicht aufgewacht, sie wurden nur irgendwann still.“

Die 31-Jährige war mit der Ehe und ihrem Leben insgesamt nicht mehr zufrieden gewesen und wollte diesem ein Ende setzen, jedoch ihre Kinder nicht alleine lassen. Vor Gericht gestand die Frau im März die Tat: „Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen.“ Nach dem Dreifachmord an ihren Kindern versuchte die Mutter sich die Pulsadern aufzuschneiden und trank ein Ungeziefermittel. Der Suizidversuch misslang und die Frau verständigte den polizeilichen Notruf. Sie wurde in weiterer Folge am Tatort festgenommen.

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Urteil geplatzt – neuer Prozess im Herbst
Anfang März wurde die 31-jährige Mutter am Landesgericht Wien wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Doch am heutigen Montag folgte nun die schockierende Wende: Das Urteil gegen die 31-jährige, mutmaßliche Dreifach-Mörderin muss aus formal Gründen aufgehoben werden.

Der Grund: Die Obfrau der Geschworenen hatte beim damaligen Prozess vor der Verkündung des Geschworenenurteils die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, nicht wörtlich verlesen. Die Verteidigerin der 31-Jährigen, Astrid Wagner, hatte daraufhin eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Erstinstanzliche Urteil beantragt. Der OGH gab diesem Antrag statt. Der Fall muss nun im Herbst in einer neuen Verhandlung vor Gericht aufgerollt werden.

Quellen und Links: