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Budgetbeschluss

Nach Grazer Amoklauf: Parlament beschließt Matura-Notlösung

Markus Marterbauer
FOTO: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Der Nationalrat beendet am Mittwoch seine mehrtägigen Haushaltsberatungen mit der finalen Abstimmung über den Budgetentwurf. Zuvor werden noch die Ressorts Familie und Integration, Mobilität, Verteidigung sowie Finanzen behandelt.

Der von SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte Haushaltsentwurf sieht für das laufende Jahr ein Defizit von 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor, das im Jahr 2026 auf 4,2 Prozent sinken soll. Da diese Werte deutlich über der von der Europäischen Union festgelegten Drei-Prozent-Marke liegen, ist mit der Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Österreich durch Brüssel zu rechnen.

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Um das drohende EU-Defizitverfahren abzuwenden, hat die Bundesregierung bereits ein umfassendes Sanierungspaket beschlossen. Dieses sieht für 2025 Einsparungen von 6,4 Milliarden Euro und für 2026 von 8,7 Milliarden Euro vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Reduktion von Förderungen, Einsparungen in der Verwaltung, die Abschaffung des Klimabonus sowie zusätzliche Abgaben für Banken und Energiekonzerne. Auf der Einnahmenseite sollen Steuerlücken geschlossen und einzelne Steuern angepasst werden.

Laut Finanzministerium zielt die Budgetkonsolidierung darauf ab, hohe Zinszahlungen zu vermeiden und Spielräume für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheit zu schaffen. Zudem soll der Österreichische Stabilitätspakt mit Ländern und Gemeinden reformiert werden, um die Einhaltung der EU-Fiskalregeln langfristig sicherzustellen.

Sonderregelung Graz

Im Anschluss an die reguläre Sitzung wird der Nationalrat in einer separaten Zusammenkunft eine Sonderregelung für die Schülerinnen und Schüler des Oberstufen-Gymnasiums Dreierschützengasse in Graz verabschieden. Die Bildungseinrichtung wurde vergangene Woche zum Tatort eines verheerenden Amoklaufs, bei dem ein ehemaliger Schüler neun Jugendliche sowie eine Lehrerin tötete.

Angesichts dieser außergewöhnlichen und traumatischen Umstände können die Maturantinnen und Maturanten auf eigenen Wunsch ein Reifeprüfungszeugnis erhalten, in dem die Jahresnote des jeweiligen Fachs als Maturanote übernommen wird.

Wer dennoch eine mündliche Reifeprüfung ablegen möchte, kann dies entweder noch vor dem Sommer oder beim Herbsttermin tun.