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Nach dem tödlichen Amoklauf in Graz reagiert die Regierung mit drastischen Maßnahmen: Höhere Altersgrenzen, psychologische Gutachten und längere Wartezeiten sollen den Waffenzugang erschweren.
Nach dem Amoklauf in einer Grazer Schule, bei dem ein 21-Jähriger neun Jugendliche, eine Lehrerin und sich selbst tötete, plant die Regierung eine umfassende Verschärfung des österreichischen Waffenrechts. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf nennt explizit diesen tragischen Vorfall als Auslöser für die Neuregelung und betont die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung.
Die geplante Novelle sieht deutlich höhere Altersgrenzen für den Waffenerwerb vor. Künftig sollen Pistolen und andere Schusswaffen der Kategorie B erst ab 25 Jahren erworben werden dürfen, während für Gewehre und ähnliche Waffen der Kategorie C ein Mindestalter von 21 Jahren gelten soll. Eine wesentliche Neuerung betrifft die psychologische Überprüfung: Beim Erstantrag sowie nach fünf Jahren wird ein verpflichtendes psychologisches Gutachten eingeführt.
SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Kollner bezeichnete die Initiative als „größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen“. Der Parlamentsklub der SPÖ teilte mit, dass eine zweiwöchige Begutachtungsfrist in Form einer Ausschussbegutachtung vorgesehen ist. Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Kategorie-C-Waffen, für die künftig – analog zu den bereits strenger regulierten Kategorie-B-Waffen – eine Waffenbesitzkarte erforderlich sein wird.
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Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen
Die sogenannte „Abkühlphase“ beim Ersterwerb einer Schusswaffe wird von bisher drei Tagen auf vier Wochen ausgedehnt, um spontane Anschaffungen zu verhindern. Gleichzeitig soll die behördliche Zusammenarbeit intensiviert werden. Besonders relevant erscheint dabei der verbesserte Informationsaustausch mit militärischen Stellen: Der Waffenbehörde sollen künftig Daten zur Eignung für den Präsenz- oder Ausbildungsdienst zugänglich gemacht werden – eine direkte Reaktion auf den Fall des Grazer Amokläufers, der bei der Stellungskommission des Bundesheeres aufgrund psychischer Instabilität als untauglich eingestuft worden war.
Diese Information war bisher nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet worden, obwohl sie potenzielle Sicherheitsrisiken aufgezeigt hätte. Die geplante Gesetzesnovelle schließt diese Informationslücke durch direkten Zugriff der Waffenbehörden auf die psychologischen Eignungsdaten der Stellungskommission.
Bei den klinisch-psychologischen Gutachten setzt der Gesetzgeber auf Qualitätsverbesserung durch die Einführung eines persönlichen Explorationsgesprächs. Nach einer fünfjährigen Probephase ist zudem eine erneute Verlässlichkeitsprüfung vorgesehen, um die langfristige Eignung zum Waffenbesitz sicherzustellen.
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Hintergrund der Verschärfung
Die Dringlichkeit der Reform unterstreicht auch die Entwicklung der Waffenregistrierungen in Österreich: Die Zahl der legal registrierten Schusswaffen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, was von mehreren Parteien als zusätzlicher Grund für die Verschärfung angeführt wird. Die Grünen betonten im Nationalrat, dass Waffenbesitz künftig die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein solle.
Die Regierungsparteien drängen auf einen raschen Beschluss der Novelle im September, um die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen möglichst kurz zu halten.
Rückwirkende Regelungen
Bemerkenswert ist die teilweise rückwirkende Geltung der verschärften Regelungen. Personen ohne gültige Jagdkarte, die zwischen dem 1. Jänner 2025 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine waffenrechtliche Urkunde beantragt haben, müssen bis zur nächsten Verlässlichkeitsüberprüfung ein klinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Fehlt dieses oder weist es auf einen problematischen Umgang mit Waffen hin, droht der Entzug der Bewilligung.
Für jüngere Personen, die bereits legal im Besitz von Schusswaffen der Kategorien A oder B sind, bleibt der Besitz im Rahmen ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig. Ähnliches gilt für Besitzer von Kategorie-C-Waffen, sofern diese vor mehr als zwei Jahren vor Gesetzeskundmachung registriert wurden. Bei neueren Registrierungen innerhalb der letzten zwei Jahre wird jedoch eine nachträgliche waffenrechtliche Bewilligung samt Verlässlichkeitsprüfung und psychologischem Gutachten erforderlich.
Die Grünen-Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer begrüßte in einer Stellungnahme insbesondere die künftige Waffenbesitzkartenpflicht für alle Schusswaffen als „unabdingbare Nachbesserung“ und kündigte an, sich weiterhin für noch strengere Regelungen einzusetzen.