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FREIHEITSSTRAFE

Nacktfoto-Skandal: Droht Jelena Karleuša nun eine mehrjährige Haftstrafe?

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(FOTOS: Instagram-Screenshots)

Im Minutentakt werden neue Informationen zur Porno-Affäre der serbischen Pop-Diva veröffentlicht. Ein Anwalt ist der Meinung, dass ihre Posts über ihren vermeintlichen Liebhaber Ognjen Vranješ sie sogar hinter schwedische Gardinen bringen könnte.

Seitdem vor einigen Tagen Nacktfotos von Jelena Karleuša ins Internet gelangen, wird es um die Sängerin, ihr Kicker-Gspusi und ihren Ehemann einfach nicht still. Während zahlreiche Medien bereits zum Jahreswechsel über eine Affäre mit Ognjen Vranješ und einer großen Ehekrise spekulierten (KOSMO berichtete), verhärteten sich diese Gerüchte mit der Veröffentlichung ihrer Nacktfotos.

Diese sollen aus Videotelefonaten mit Vranješ stammen. Darauf sieht man JK wie Gott sie schuf und sogar bei der Selbstbefriedigung. (KOSMO berichtete) Auch wenn Jelena bis dato alles abstritt und beteuerte, dass es sich um Fotomontagen handelte, so ergriff sie dennoch die Flucht aus Serbien nach China. Dort besucht sie ihren Ehemann Duško Tošić, der bei einem chinesischen Fußballverein unter Vertrag steht.

Social Media-Krieg mit Vranješ
Karleuša erklärt sich diese gesamte Affäre damit, dass „böse Menschen ihr, ihrem Image und ihrer Familie abermals schaden möchten“. Auf diese Aussage reagierte auch ihr angeblicher Liebhaber Vranješ in einem offenen Brief. (KOSMO berichtete)
Dies ließ sich der Balkan-Star nicht gefallen und postete ein unzensiertes Bild von Vranješ‘ „Mikropenis“ auf Twitter. Dem nicht genug, postete JK ein offizielles Statement für alle Medien.

Darin schreibt sie, dass Ognjen Vranješ ein „schizophrener Idiot“ und eine „ruhmgeile F**ze“ sei. „Ich rate dir, dass du dich umbringst, da dich der erste Mann, der dich zu fassen bekommt, f**ken wird“, so die Sängerin weiter. Dies sind nur einige Beispiele für die harten Worte, die JK für Vranješ auf Facebook übrighatte.

Bis zu drei Jahre Haft?
Das serbische Medium „Kurir“ erkundigte sich beim Anwalt Nebojša Perović darüber, welche rechtliche Folgen dieser Krieg mit ihrem angeblichen Liebhaber für Jelena Karleuša haben könnte. Perović betonte, dass Vranješ sie ohne weiteres wegen Beleidigung und öffentlicher Rufschädigung verklagen könnte. Dies würde laut dem Rechtsexperten vor Gericht auch leicht durchgehen.

Ferner sei Jelenas „Rat zum Selbstmord“ rechtlich gesehen besonders kritisch. Erstens könnte man ihn als Verleitung zum Suizid verstehen, dies würde jedoch nur vor Gericht durchgehen, insofern er diesen auch wirklich begeht. Viel wahrscheinlicher ist es laut Perović, dass Anzeige wegen Gefährdung der (körperlichen) Sicherheit erstattet wird.

„Der Facebook-Post von Frau Karleuša enthält zahlreiche Elemente, die als Gefährdung der (körperlichen) Sicherheit bzw. als schwere Drohung vor Gericht durchgehen könnten. Insofern Herr Vranješ und dessen Familie stichhaltig beweisen kann, dass sie aufgrund von Jelena Karleušas Handlungen in ihrer Sicherheit bedroht sind, so können ihre Handlungen als Straftat gesehen werden. Im Gesetz ist dafür eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis hin zu drei Jahren vorgesehen“, erklärt der Anwalt aus Serbien.

Jelenas gesamten Facebook-Post mit den Anschuldigungen gegen Vranješ findet ihr auf der zweiten Seite!