Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Sozialhilfe

Nationalrat beschlossen: So viel bekommen Alleinerziehende ab Juli als Soforthilfe

Nationalrat beschlossen: So viel bekommen Alleinerziehende ab Juli als Soforthilfe
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Österreich schafft ein neues Sicherheitsnetz für Alleinerziehende – mit konkreten Summen, klaren Regeln und einem fixen Startdatum.

Der Nationalrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für die Einrichtung eines neuen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende gegeben, der mit 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Die Maßnahme zielt darauf ab, eine spürbare Lücke im bestehenden Sozialsystem zu schließen: Familien, die weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten und dadurch in besondere finanzielle Bedrängnis geraten, sollen künftig gezielt abgesichert werden. Sozialministerin Korinna Schumann wertete den Fonds als bedeutsamen Schritt im Kampf gegen Kinderarmut und die wirtschaftliche Notlage von Alleinerziehenden. Die Abwicklung der Leistungen übernimmt das Sozialministeriumservice.

Förderung & Anspruch

Für den Fonds stehen jährlich bis zu 35 Millionen Euro bereit. Das Sozialministerium schätzt, dass rund 12.400 Kinder und Jugendliche von der neuen Leistung profitieren könnten. Im Schnitt beläuft sich die monatliche Unterstützung auf etwa 240 Euro pro Kind, ausgezahlt wird sie grundsätzlich zwölfmal jährlich.

Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Befindet sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in einer Erstausbildung, kann die Leistung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für junge Menschen mit schwerer Behinderung sind darüber hinaus gesonderte Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Anspruchsberechtigt sind Alleinerziehende, deren monatliches Nettoeinkommen die Grenze von 2.768 Euro nicht übersteigt. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag bleiben bei der Berechnung dieser Einkommensgrenze außer Betracht. Die Leistung ist nicht auf österreichische Staatsbürger beschränkt: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch anerkannte Flüchtlinge sowie Drittstaatsangehörige einen Anspruch geltend machen. Zu den anspruchsberechtigten Drittstaatsangehörigen zählen ausdrücklich auch in Österreich lebende Vertriebene aus der Ukraine, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen für eine Leistung aus dem Fonds erfüllen.

Schutz bei Gewalt

Darüber hinaus sieht der Fonds eigene Regelungen für Betroffene von Gewalt vor. Wer etwa nach einer Trennung vor einem gewalttätigen Partner fliehen musste oder in einem Frauenhaus Schutz gesucht hat, kann in Härtefällen eine einmalige Zahlung von bis zu 4.000 Euro erhalten. Diese Mittel sollen dazu dienen, dringend benötigte Anschaffungen zu finanzieren – darunter Möbel, Haushaltsausstattung, Dokumente oder Kommunikationsmittel.

Der Start des Fonds ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen