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Festnahme

Nazi-Parolen und Motorsäge: Mann randaliert bei Tankstelle

Nazi-Parolen und Motorsäge: Mann randaliert bei Tankstelle
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Eine Motorsäge, Nazi-Parolen und zwei Promille – ein Tankstellenstreit in Wien-Döbling eskaliert auf erschreckende Weise.

In der Nacht auf Samstag ist es in Wien-Döbling zu einem Polizeieinsatz bei einer Tankstelle auf der Heiligenstädter Straße gekommen. Ein 40-jähriger Mann hatte dort Nazi-Parolen gerufen und eine Motorsäge aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs geholt. Beamte nahmen den Mann daraufhin fest.

Streit eskaliert

Vorausgegangen war ein Streit mit einer Personengruppe an der Tankstelle. In dessen Verlauf holte der Mann, der sich als Gärtner bezeichnete, die Motorsäge aus seinem Fahrzeug. Laut einem Polizeisprecher war das Gerät zu keinem Zeitpunkt eingeschaltet.

Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille. Da der Mann zuvor ein Fahrzeug gelenkt hatte, wurde ihm der Führerschein vorläufig entzogen.

Anzeige erstattet

Gegen den 40-Jährigen wurde eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz sowie wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung erstattet. Er befindet sich auf freiem Fuß. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Das österreichische Verbotsgesetz 1947 stellt die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn – darunter insbesondere das öffentliche Verwenden nationalsozialistischer Parolen oder Gesten mit Wiederbetätigungscharakter – unter Strafe und sieht dafür in schweren Fällen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren, in besonders gefährlichen Fällen bis zu zwanzig Jahren vor.

Der Tatbestand der gefährlichen Drohung ist in Österreich in § 107 Strafgesetzbuch geregelt. Wer einen anderen mit einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen dessen Leben, Körper, Freiheit oder Vermögen gefährlich bedroht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. In qualifizierten Fällen – etwa wenn die Drohung gegen mehrere Menschen gerichtet ist – kann die Strafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen.

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KO KOSMO-Redaktion
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