Seit dem 7. Juli müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union, und somit auch in Österreich, mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Diese Änderungen folgen einem umfassenden Verkehrssicherheitspaket der EU und sollen insgesamt neun technische Assistenzsysteme in jedem neuen Fahrzeug vorsehen. Zu den prominentesten Neuerungen gehört der intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA) sowie eine Blackbox zur Unfallaufzeichnung.
ISA: Vorteile und Möglichkeiten des neuen Systems
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent sorgt insbesondere für Diskussionen. Dieses System soll Autofahrer durch visuelle und akustische Signale warnen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Während der Assistent durch Kameras erfasste Verkehrsschilder und die Daten des Navigationssystems verwendet, ist er in der Praxis fehleranfällig, etwa bei temporären Verkehrsbeschränkungen durch Baustellen.
Manche Fahrer empfinden den dauerhaften Alarm als störend, was zur Folge hat, dass sie das System deaktivieren – eine Möglichkeit, die weiterhin gegeben ist, obwohl sie von den EU-Behörden nicht begrüßt wird. Der Prozess, das System stummzuschalten, ist absichtlich umständlich, um den Gebrauch zu minimieren.
Erhöhte Standards für Neuwagen
Neben dem ISA integriert das neue EU-Sicherheitspaket weitere Assistenzsysteme, die von Spurhalteassistenten bis hin zu Notbremssystemen reichen. Die EU zielt damit auf eine signifikante Erhöhung der Verkehrssicherheit ab. Bislang mussten Neuwagen in der EU mit vier solchen Systemen ausgestattet sein, nun sind es insgesamt dreizehn. Diese Erweiterungen führen zwar zu höheren Produktionskosten, dennoch betont der Verkehrsexperte David Nosé vom ÖAMTC, dass der Sicherheitsgewinn für Autofahrer diesen Preis rechtfertigt. Laut Nosé gibt es nicht nur eine größere Sicherheit, sondern auch eine höhere Wahrscheinlichkeit, ernsthafte Unfälle zu vermeiden.
Händler seit 2022 in der Pflicht
Hersteller hatten seit Juli 2022 Zeit, sich anzupassen, nachdem bereits damals eine entsprechende Verordnung erlassen wurde. Fahrzeuge, die vor dem Stichtag verkauft werden sollen, müssen diese Regelungen erfüllen, andernfalls muss eine Nachrüstung erfolgen. Ältere, bereits zugelassene Modelle sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die neuen Systeme könnten an ihre Grenzen stoßen, insbesondere in urbanen Gebieten, wo die Straßeninfrastruktur nicht einheitlich markiert ist. Dies stellt eine Herausforderung für die Assistenten dar, die nicht immer in der Lage sind, kleine Unterschiede oder zusätzliche Beschilderungen richtig zu interpretieren. Daher sieht die EU eine Anpassung der Infrastruktur vor, um die Effizienz der Sicherheitssysteme zu fördern. Die Fortschritte der EU in punkto Verkehrssicherheit heben Europa als Vorreiter hervor, während andere Regionen, wie die USA, ähnliche Maßnahmen erst später umsetzen wollen.
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