Ein neuer Schutzmechanismus für Bankkunden steht bevor: Ab Herbst 2025 müssen Empfängername und IBAN bei jeder Überweisung übereinstimmen – ein digitales Sicherheitsnetz gegen teure Fehler.
Ab Herbst 2025 müssen Banken in der EU bei jeder Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Diese Neuerung, die auf der EU-Verordnung 2024/886 basiert, soll Verbraucher besser vor Fehlüberweisungen und Betrugsmaschen schützen. Bisher konnten SEPA-Überweisungen ohne Abgleich zwischen Empfängername und IBAN durchgeführt werden, was häufig zu Problemen führte – sei es durch Tippfehler bei der Kontonummer oder durch betrügerische Aktivitäten wie manipulierte Rechnungen.
Die Zahl der Betrugsfälle im digitalen Zahlungsverkehr hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Besonders problematisch sind gefälschte Rechnungen, bei denen Kriminelle legitime Dokumente abfangen und mit anderen Bankverbindungen versehen. Auch versehentliche Fehleingaben stellen ein Risiko dar, da eine falsch eingetippte IBAN durchaus einem existierenden Konto zugeordnet sein kann. In solchen Situationen war das überwiesene Geld meist unwiederbringlich verloren.
Automatischer Abgleichsprozess
Der künftig obligatorische IBAN-Check, in Fachkreisen auch als „Verification of Payee“ (VOP) bezeichnet, funktioniert über einen automatischen Abgleichsprozess. Vor der Ausführung einer Transaktion wird der eingegebene Name mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN verglichen. Das System meldet dann zurück, ob eine exakte Übereinstimmung vorliegt, nur geringfügige Abweichungen bestehen oder der Name überhaupt nicht zum Konto passt.
Bei Unstimmigkeiten erscheint eine Warnmeldung. Die Entscheidung, ob die Überweisung dennoch durchgeführt werden soll, bleibt beim Kunden – allerdings mit dem Vorteil einer vorherigen Warnung. Der neue Kontrollmechanismus soll diese Risiken erheblich reduzieren und Verbraucher vor finanziellen Verlusten bewahren.
Stufenweise Einführung
Die verpflichtende Einführung des IBAN-Checks erfolgt stufenweise: Ab 9. Oktober 2025 gilt die Regelung innerhalb der EU, ab 9. Juli 2027 wird sie auf alle SEPA-Länder ausgeweitet, darunter Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) versichert, dass die meisten Finanzinstitute technisch gut auf die Implementierung des VOP-Verfahrens vorbereitet sind.
Für Bankkunden entstehen durch die automatisierte Prüfung keine Mehrkosten. Auch Zahlungsempfänger werden nicht zur Kasse gebeten. Für die Kreditinstitute bedeutet die Neuerung zwar Anpassungen in ihren IT-Systemen und in der Kommunikation mit anderen Banken, doch wird mit einer reibungslosen Umsetzung gerechnet.
Erfahrungen aus Großbritannien
In Großbritannien ist ein vergleichbares System unter dem Namen „Confirmation of Payee“ bereits seit 2020 verpflichtend im Einsatz. Die dortigen Erfahrungen stimmen optimistisch: Die britische Finanzaufsicht verzeichnet einen deutlichen Rückgang bei Fehlüberweisungen und Betrugsfällen durch manipulierte Kontodaten. Besonders die sogenannten „Authorised Push Payment“-Betrugsfälle, bei denen Opfer unwissentlich Geld an Betrüger überweisen, konnten spürbar reduziert werden.
Allerdings zeigt die britische Erfahrung auch, dass in der Anfangsphase mit technischen Herausforderungen zu rechnen ist. Besonders die korrekte Zuordnung von Handels- und Markennamen sowie die Integration in bestehende Bankensysteme benötigten gezielte Anpassungen und begleitende Informationskampagnen für Verbraucher.
Zwei Beispiele verdeutlichen den praktischen Nutzen: Wenn ein Unternehmen eine gefälschte Rechnung mit manipulierter IBAN erhält, würde der Check die Diskrepanz zwischen dem angegebenen Firmennamen und dem tatsächlichen Kontoinhaber aufdecken. Ebenso würde bei einer privaten Überweisung an „Max Mustermaan“ statt „Max Mustermann“ das System warnen, falls die fehlerhafte IBAN zu einem fremden Konto gehört – bevor ein finanzieller Schaden entsteht.
Die rechtliche Grundlage für diese Neuerung bildet die EU-Verordnung 2024/886. Sowohl die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützen die Initiative und stellen auf ihren Webseiten detaillierte Informationen bereit.
Verbraucherschutzorganisationen wie die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßen die Maßnahme als längst überfälligen Schritt.