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REGEL-CHAOS

Neue Maskenverordnung: Welche Regeln gelten für Geimpfte, welche für Ungeimpfte?

(FOTO: KOSMO)

Ab heute gilt die neue Maskenverordnung der Bundesregierung und zum ersten Mal gibt es für Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedliche Regeln. KOSMO erklärt euch, was wo und für wen gilt.

Seit Mitternacht ist die neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft. Sie umfasst neben der FFP2-Maskenpflicht auch Regeln im Handel, den Status von Genesenen, sowie neue Regeln für Kultur und Veranstaltungen, und außerdem die Anerkennung von Antigen-Tests sowie Ninja-Pässen. Für die FFP2-Maskenpflicht gibt es erstmals Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel und der Kultur. Was jedoch für alle gilt sind einheitliche Masken-Regeln in den Öffis und im Lebensmittelhandel. KOSMO hat für euch die neuen Regeln der Maskenverordnung zusammengefasst.

Die neuen Regeln im Überblick:

Tests und Veranstaltungen

  • Antigen-Tests sind ab sofort nur mehr 24 Stunden gültig: Die Antigen-Tests als 3G-Nachweis für die Gastronomie, Veranstaltungen usw. gelten nur mehr 24 Stunden lang. Ausnahme: Die Ninja-Pässe von Schülern. Obwohl es sich bei den Schultests ebenfalls um Antigen-Tests handelt, sind diese länger als 3G-Nachweis gültig. Begründet wird das mit der hohen Testfrequenz.
  • 3G-Nachweispflicht für Veranstaltungen ab 25 Personen: Die Regeln für Veranstaltungen wurden verschärft: während man bisher Zusammenkünfte erst ab einer Personenzahl von 100 Teilnehmern mit einem 3G-Nachweis kontrollieren musste, gilt diese Regel nun schon ab 25 Personen. Die restlichen, bereits geltenden Veranstaltungsregeln werden nochmals bis mindestens 13. Oktober verlängert

FFP2-Maskenpflicht: Wo und für wen gilt sie?

  • Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel und Kultur: Im Handel müssen Kunden FFP2-Masken tragen, wenn sie Ungeimpft sind. Für Kunden, die geimpft oder genesen sind gilt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.Dasselbe gilt für die Kultur, aber nur dort, wo die 3G-Regel nicht zum Einsatz kommt.
  • Für alle in Öffis und Lebensmittelhandel: In den öffentlichen Verkehrsmittel sowie in Betriebsstätten des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelhandel, Apotheke, Post, etc.) gilt die FFP2-Maskenpflich für alle. Auch in katholischen Kirchen, Bibliotheken, Museen und Archiven wird der MNS durch die FFP2-Maske ersetzt. Dies gilt nicht im Theater oder der Oper.
  • Kontrollen der FFP2-Pflicht sollten von den Betrieben durchgeführt werden: Für die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht sind die Händler selbst zuständig. Es reichen hier jedoch auch Stichprobenkontrollen, Beschilderungen und Durchsagen, um die Einhaltung zu kontrollieren. Auch die Polizei kann Kontrollen im Rahmen des Covid-Gesetzes durchführen.

Neue Quarantäne-Regeln für Schüler
Neben der neuen Maskenverordnung, wurde in einer neuen Quarantäneverordnung gestern auch die Zeit der Quarantäne für Schüler verkürzt. Schüler dürfen sich künftig bereits nach fünf anstelle von bisher zehn Tagen mittels PCR aus der Quarantäne freitesten. Zudem muss nicht mehr die ganze Klasse bei einem positiven Fall in Quarantäne, sondern nur noch das unmittelbare Umfeld des infizierten Schülers.

Nachtgastronomie: aus 3G mach 2G
Sollten bis Ende nächster Woche weiterhin täglich knapp zehn neue Intensivpatienten ins Spital müssen, ist die nächste Stufe des 3-Stufen-Plans der Regierung erreicht. Dann gilt in der Nachtgastronomie, sowie bei Veranstaltungen ohne fix zugewiesene Sitzplätze die 2G-Regel. Heißt konkret: Nur mehr Geimpfte oder Genesene erhalten Einlass. Ein Test gilt dann nichts mehr als Nachweis. Ob das nur für Kunden oder auch für Mitarbeiter gilt, ist bis jetzt unklar. Derzeit fehlen in der aktuellen Verordnung konkrete Maßnahmen bei der Erreichung der nächsten Stufe.