Die Steiermark verschärft ihr Sicherheitsgesetz: Neue Verbote treffen Bettler mit Tieren, während Gemeinden künftig spezielle Verbotszonen einrichten dürfen.
Die steirische Landesregierung beschließt heute neue Regelungen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Wie die „Krone“ berichtet, werden künftig das Betteln mit Tieren untersagt sowie Gemeinden ermächtigt, auf öffentlichen Plätzen bestimmte Bereiche als Verbotszonen auszuweisen. Landeshauptmann Mario Kunasek begründet die Maßnahmen mit den Worten: „Es war Gebot der Stunde, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nachzuschärfen.“
Erweiterte Bettelverbote
Die bisherigen Bestimmungen untersagten lediglich aufdringliches Betteln sowie die Beteiligung oder Anstiftung von Minderjährigen. Da entsprechende Regelungen im Landes-Sicherheitsgesetz bislang fehlten, haben ÖVP und FPÖ in ihrer Koalitionsvereinbarung nachgebessert.
Ein Verbot der organisierten Bettelei in der Steiermark wurde festgeschrieben.
Gemischte Reaktionen auf neue Regelung
Tierschutzorganisationen wie „RespekTiere“ und die Tierschutzombudschaft Steiermark begrüßen das Verbot des Bettelns mit Tieren ausdrücklich. Sie verweisen auf dokumentierte Fälle von Tierleid, insbesondere durch schlechte Haltungsbedingungen während des Bettelns.
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Sozialverbände warnen hingegen vor pauschalen Stigmatisierungen und fordern begleitende Sozialmaßnahmen für betroffene Personen, um Armut nicht weiter zu kriminalisieren.
Erste Verbotszonen geplant
Die Städte Graz und Leoben haben bereits angekündigt, noch im Mai erste Verbotszonen im Umfeld stark frequentierter Plätze und Bahnhöfe einzurichten. Diese maßgebliche Änderung im Sicherheitsgesetz gibt Gemeinden mehr Spielraum bei der Gestaltung des öffentlichen Raums.