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Nulldefizit verordnet: Kurz und Strache kündigen Einsparungen an

Kurz und Strache - Nulldefizit verordnet
(FOTO: Facebook-Screenshot/Bundeskanzleramt Österreich)

Grob wurde bereits bei der Regierungsklausur Anfang 2018 beschlossen, wo die ÖVP und FPÖ den Sparstift ansetzen werden. Insgesamt 2,5 Milliarden Euro möchte die Regierung heuer einsparen.

Ein großer Teil der Kürzungen betrifft den sogenannten Beschäftigungsbonus und die Aktion 20.000. Diese Einsparungen bei diesen Beschäftigungsprogrammen, die von der alten Regierung ins Leben gerufen wurden, sollen mehr als eine Milliarde Euro bringen.

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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) möchte nicht nur die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten, sondern auch bestehende Asylstatus prüfen.

Die Regierungsmitglieder sind sich in jedem Fall einig, dass der Beschäftigungsbonus der Vergangenheit angehört. Allerdings steht über der Aktion 20.000 noch ein Fragezeichen, da Sozialministerin Beate Harting-Klein (FPÖ) erst kürzlich betonte, dass die Aktion nur auf Zeit ausgesetzt werde.

Auch bei den Ministerien wird in Kürze der Sparstift angesetzt. Dort sollen Budgetposten gestrichen werden, die in der Vergangenheit nicht zu ihrem vollsten Potential ausgenützt wurden. Zudem wird es zu Einsparung bei Förderungen (190 Mio. Euro), bei ausgelagerten Bundesbehörden (140 Mio. Euro) und bei den Mietzahlungen des Bundes (50 Mio. Euro) kommen.

Personalabbau im öffentlichen Dienst
Zukünftig soll nur noch jeder dritte pensionierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nachbesetzt werden. Ausnahmen stellen jedoch Lehrer, Polizeibeamte, Soldaten und die Justizwache dar.

Ebenso soll es in jenen Bereichen, in denen mehr Mitarbeiter gleich mehr Einnahmen bedeutet – z.B. Finanz- und Steuerprüfung, zu keinen Kürzungen kommen.

Nulldefizit geplant
Ziel ist es, dass Ende des Jahres 2019 erstmals seit den 50er Jahren ein Nulldefizit erreicht wird. Im Gegensatz zum Letzten (strukturellen) unter Schüssel-Grasser möchte man dieses Mal ein „echtes“, d.h. administratives, Nulldefizit erreichen.

Diese zwei Nulldefizite unterscheiden sich rechnerisch, da man bei einem strukturellen Defizit bestimmte Belastungen herausrechnet – z.B. Zahlungen für Banken, Aufwendungen für Flüchtlinge und dergleichen.