Die FPÖ Niederösterreich und ihr Obmann Udo Landbauer haben einen weiteren Rückschlag in ihrem Rechtsstreit mit der Satire-Website „Tagespresse“ erlitten. Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der Freiheitlichen gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien abgewiesen. Damit bleibt der ursprüngliche Gerichtsentscheid zugunsten der „Tagespresse“ bestehen.
Im Rechtsstreit zwischen der FPÖ Niederösterreich und dem Satireportal „Tagespresse“ hat das Oberlandesgericht Wien entschieden. Die FPÖ hatte gegen die „Tagespresse“ geklagt, weil diese im Vorjahr Briefe an Wirtshäuser verschickt hatte, wie KOSMO berichtete. Diese Briefe verspotten die von der FPÖ propagierte Wirtshausprämie. Das OLG wies die Berufung der FPÖ ab und bestätigte damit das Urteil des Wiener Handelsgerichts.
Satirischer Inhalt
Die „Tagespresse“ bezeichnete die Entscheidung als „wichtigsten Etappensieg bisher“. Die Anwältin der „Tagespresse“, Kerstin Köcher, erklärte, dass das Gericht der Auffassung sei, „dass der durchschnittliche Empfänger des Wirtshausbriefs dessen satirischen Inhalt erkannte“. Damit stellte das Gericht klar, dass die niederösterreichischen Gastwirte in der Lage sind, zwischen Satire und Realität zu unterscheiden. Dies steht im Gegensatz zur Ansicht der FPÖ, die die Wirtshausbriefe ernst nahm.
14.542,21 Euro
Am 10. September 2024 hat das Oberlandesgericht Wien die FPÖ Niederösterreich rechtskräftig zur Zahlung von 14.542,21 Euro an die „Tagespresse“ binnen 14 Tagen verurteilt. Diese Zahlung ist nicht eingetroffen. Daher beauftragte die Tagespresse ihre Rechtsvertretung mit der Einleitung eines Exekutionsverfahrens. Dieses Verfahren umfasst eine Pfändung und Zwangsversteigerung von Parteieigentum. Wie das umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar.
Statement der Redaktion pic.twitter.com/SSwqknpXWR
— Die Tagespresse (@DieTagespresse) October 1, 2024
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