Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
VERKEHR

Öffis wieder für Freizeitzwecke erlaubt

Öffis wieder für Freizeitzwecke erlaubt
(FOTO: Wiener Linien - Manfred Helmer)
1 Min. Lesezeit |

Für öffentliche Verkehrsmittel gelten keine Einschränkungen mehr.

[crp box=“1″ limit=“3″ heading=“1″ offset=“0″]

Der Absatz, wonach für den Gang ins Freie ohne konkreten Zweck auf Fahrten in den Öffis verzichtet werden muss, wurde nun gestrichen. Weiterhin gilt jedoch das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske.

Laut der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober war die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln eigentlich in nur vier Fällen erlaubt: zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen, für Fahrten zum Einkaufen sowie für berufliche Zwecke.

Maskenpflicht bleibt
Auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums wird auf die neuen Änderungen hingewiesen. Die Maskenfplicht wird weiterhin in Kraft bleiben. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

[crp box=“1″ limit=“3″ heading=“1″ offset=“0″]

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen

Schreibe einen Kommentar