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VERKEHR

Öffis wieder für Freizeitzwecke erlaubt

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(FOTO: Wiener Linien - Manfred Helmer)

Für öffentliche Verkehrsmittel gelten keine Einschränkungen mehr.

Der Absatz, wonach für den Gang ins Freie ohne konkreten Zweck auf Fahrten in den Öffis verzichtet werden muss, wurde nun gestrichen. Weiterhin gilt jedoch das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske.

Laut der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober war die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln eigentlich in nur vier Fällen erlaubt: zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen, für Fahrten zum Einkaufen sowie für berufliche Zwecke.

Maskenpflicht bleibt
Auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums wird auf die neuen Änderungen hingewiesen. Die Maskenfplicht wird weiterhin in Kraft bleiben. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.