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STRENGERE KONTROLLEN

ÖGK: Neue Regeln für Krankenstände beschlossen

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(FOTO: iStock)

Die ÖGK hat neue Regeln für Krankenstände beschlossen. Bei Missbrauch von Regeln wird der Wirtschaftsbund künftig strenger kontrollieren. Versicherte, die sich ärztlichen Anordnungen widersetzen oder „genesungsschädliches“ Verhalten zeigen, wie etwa Partys feiern, müssen zur Kontrolle. Anders als bisher, wird auch der Arbeitgeber benachrichtigt.

Die Hauptversammlung der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat neue Krankenstandsegeln beschlossen.

Kontrollore dürfen keine Wohnungen mehr betreten:
ÖGK-Obmann Andreas Huss erläuterte, dass sie zum Beschluss gekommen sind, dass Kontrollore keine Wohnungen mehr betreten dürfen. „Das ist aus unserer Sicht verfassungswidrig und fällt nun“, so Huss. Eine weitere neue Regelung ist, dass die Gesundschreibung nur mehr ab dem nächsten Tag und nicht mehr rückwirkend möglich ist. „Rückwirkende Gesundschreibungen führten in der Vergangenheit immer wieder zu arbeitsrechtlichen Problemen für Versicherte. Diese sind jetzt nur mehr bei nachgewiesenem, vorsätzlichem Missbrauch möglich“, erklärt der Obmann.

Kontrollen verschärft:
Arbeitgeber, die eine Kontrolle des Krankenstands gefordert haben, werden nun über den Ablauf am laufenden gehalten. Eine Regel bleibt erhalten: Ärztliche Diagnosen dürfen weiterhin nicht an die Dienstgeber weitergegeben werden. Der Wirtschaftsbund-Generalsekretär verwies auf „strengere Kontrollen“ gegen Missbrauch oder „genesungsschädliches“ Verhalten, wie zum Beispiel Partys feiern. Die ÖGK sei bisher von Dienstgebern gemeldeten Verdachtsfällen nicht gut nachgegangen. „Das ändert sich nun. Versicherte, die sich den verordneten ärztlichen Anordnungen widersetzen und ein genesungsschädliches Verhalten an den Tag legen, müssen zur Kontrolle in die ÖGK.“