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Krankentransport

ÖGK verschickt 90.000 Rechnungen: Diese Patienten müssen jetzt zahlen

ÖGK verschickt 90.000 Rechnungen: Diese Patienten müssen jetzt zahlen
(FOTO: Wikimedia Commons/ Kredinara)
2 Min. Lesezeit |

90.000 Briefe, ein neues Kostenprinzip: Die ÖGK schickt ab 21. Juli Rechnungen für Krankentransporte – und nicht alle Betroffenen rechnen damit.

In den kommenden Tagen erhalten tausende Österreicherinnen und Österreicher Post von der Österreichischen Gesundheitskasse. Zwischen 21. und 31. Juli versendet die ÖGK rund 90.000 Forderungsschreiben – der überwiegende Teil davon auf dem Postweg, während etwa fünf Prozent der Schreiben elektronisch zugestellt werden.

Die Abrechnung erfolgt nicht direkt nach der jeweiligen Fahrt, sondern gebündelt auf Quartalsbasis. Die erste Rechnungswelle war Ende Jänner für den Zeitraum Juli bis September 2025 ergangen, eine weitere folgte im März und April. Die nun bevorstehende Aussendung betrifft Kostenanteile für planbare Krankentransporte aus dem ersten Quartal 2026 – also dem Zeitraum Jänner bis Ende März.

Neue Kostenbeteiligung

Hintergrund ist eine Regelung, die seit 1. Juli 2025 für ÖGK-Versicherte gilt: Planbare Krankentransporte sind seither nicht mehr grundsätzlich kostenfrei.

Konkret betrifft die Kostenbeteiligung Fahrten ohne akuten medizinischen Anlass – etwa regelmäßige Transporte zu Therapien. Für solche Fahrten werden 7,55 Euro ohne Sanitäter beziehungsweise 15,10 Euro mit Sanitäter fällig. Die Regelung ist auf maximal 28 Fahrten pro Jahr begrenzt.

Ausgenommen von der Kostenbeteiligung sind medizinisch notwendige oder zeitkritische Transporte. Auch Kinder sowie Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen keinen Beitrag leisten.

Zahlung & Raten

Nach Einlangen der Rechnung haben Betroffene 30 Tage Zeit zur Begleichung. Bleibt eine Zahlung aus, folgt zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei einem offenen Betrag ab 151 Euro besteht laut ÖGK die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung, „um eine flexible Begleichung der Kostenanteile zu ermöglichen“.

Die Einführung der Kostenbeteiligung begründet die Gesundheitskasse damit, Krankentransporte für jene Menschen verfügbar halten zu wollen, „die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind“. Zugleich solle damit ein verantwortungsvoller Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sichergestellt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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