Fake-Bewertungen treffen Betriebe hart – Österreich zieht jetzt Konsequenzen und startet ab Montag eine neue Unterstützungsstruktur.
Gefälschte Bewertungen können Hotels und Restaurants erheblich schaden. Das österreichische Tourismusministerium reagiert nun auf dieses Problem und schafft ab Montag eine neue Anlaufstelle für betroffene Betriebe: Eine eigens eingerichtete Hotline soll Unternehmen im Umgang mit Fake-Rezensionen unterstützen.
Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, nimmt der Dienst am Montag seinen Betrieb auf. Betroffene Betriebe können sich zu den üblichen Bürozeiten an das zuständige Team der Tourismusstelle im Ministerium wenden und dort erfahren, welche Handlungsoptionen nach einer mutmaßlich gefälschten Bewertung zur Verfügung stehen.
Ergänzend zur Hotline hat das Ministerium einen Leitfaden erarbeitet, der sich an Gastronomie-, Beherbergungs- sowie weitere Tourismus- und Freizeitbetriebe richtet. Das Dokument erläutert, wie Unternehmen auf unzulässige Bewertungen reagieren können. Aus verschiedenen Branchen werden seit geraumer Zeit raschere Verfahren gegen manipulierte Rezensionen gefordert – darunter fallen etwa erkaufte, durch Vergünstigungen herbeigeführte oder koordiniert abgegebene Bewertungen.
Forderungen & Regulierung
Kärntner Touristiker hatten zuletzt ein österreichisches Regulierungsmodell nach dem Vorbild Italiens gefordert, in dessen Erarbeitung Konsumentenschutz, Plattformbetreiber und Branchenvertreter eingebunden werden sollen. Die Österreichische Hotelvereinigung hatte zuvor auf die Gefahr hingewiesen, dass absichtlich falsche oder irreführende Rezensionen das Vertrauen in die Erfahrungsberichte anderer Gäste untergraben würden. Auch eine Klarnamenpflicht wurde in der Diskussion wiederholt thematisiert – eingeführt wurde sie bislang jedoch nicht.
Italiens strenges Modell
Weiter fortgeschritten ist in dieser Hinsicht Italien, wo inzwischen deutlich strengere Vorgaben für Online-Bewertungen gelten. Rezensionen müssen dort innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung veröffentlicht werden. Darüber hinaus sind ausschließlich Personen bewertungsberechtigt, die das jeweilige Angebot tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Die Inhalte müssen sich auf die konkrete Erfahrung beziehen, und Bewertungen, die durch Rabatte oder sonstige Vorteile beeinflusst wurden, sind unzulässig. Als besonders vertrauenswürdig gelten Rezensionen, die etwa durch Rechnungen belegt werden können. Nach zwei Jahren verlieren Bewertungen nach der italienischen Regelung ihre Gültigkeit.
Gleichzeitig stärken die neuen Bestimmungen die Rechtsposition betroffener Unternehmen: Hotels und Restaurants können unzulässige Rezensionen bei den jeweiligen Plattformen melden und deren Entfernung beantragen.