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Peinliche Blamage: Führt Minister Rauch doch keine neuen Corona-Regeln ein?

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(FOTO: iStock, BKA/Florian Schrötter)

Bereits Ende letzter Woche kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) neue Corona-Regeln an. Jetzt stehen sie fest. Doch jetzt konnte seine neue Corona-Verordnung um Mitternacht nicht in Kraft treten.


Am 5. März kam es zum Freedom Day, danach ruderte Gesundheitsminister Johannes Rauch zurück. Am Dienstag gab er weitere Verschärfungen bekannt, doch die türkis-grüne Regierung war bei der Regelentstehung nicht eingebunden. Deswegen musste Rauch bis tief in die Nacht mit der Regierung an den Verschärfungen feilen.

Für mehrere Landeschefs gilt das Einführen der Indoor-Maske im gesamten Handel als ein No-Go . Jetzt soll die Verordnung heute noch finalisiert werden und erst am Donnerstag in Kraft treten. Das ist der vorliegende Entwurf:

Events:
Bei Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als 25 Personen ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Diese wird hinfällig, insofern alle einen 3G-Nachweis vorlegen können bzw. während Speisen und Getränke an zugewiesenen bzw. gekennzeichneten Sitzplätzen konsumiert werden. Auch der private Wohnbereich ist von dieser Regelung ausgenommen.

Arbeitsplatz & Home Office:
Beim Betreten des Arbeitsplatzes ist eine Maske zu tragen. Insofern physischer Kontakt (mittels Abtrennungen etc.) ausgeschlossen werden kann, so entfällt dieser. Ebenso tritt die Home Office-Empfehlung in Kraft. Eine Verpflichtung soll jedoch nicht kommen.

Maskenpflicht:
So ist das Tragen einer FFP2-Maske an zahlreichen Orten abermals Pflicht – der Unterschied zu früher ist jedoch, dass diese entfällt, insofern der Betreiber alle seine Mitarbeite bzw. Kunden auf ihren 3G-Nachweis kontrolliert. Diese Neuerung betrifft das Innere von Seilbahnen, Reisebussen und Schiffen, Verwaltungsbehörden, Einkaufszentren, Markthallen, öffentliche geschlossene Raume und Einrichtungen zur Religionsausübungen.

Kunden im Handel, bei Dienstleistern (Friseur und Co.), Hotels, Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen und in der gesamten (Nacht-)Gastronomie (abgesehen vom Sitzplatz) müssen stets eine Maske tragen. Auch hier gibt es eine Rückkehr des Grünen Passes – bei 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht.

Bis 2. April sollte die Verordnung gelten.

Quelle: Heute-Artikel