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Gesetzesänderungen

Pensionen, Kopftuch, Trinkgeld, AMS: DAS ändert sich alles ab Jänner 2026

Pensionen, Kopftuch, Trinkgeld, AMS: DAS ändert sich alles ab Jänner 2026
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4 Min. Lesezeit |

Vom Teilpensionsmodell bis zur Trinkgeld-Transparenz: Die neue Regierung greift tief in den Alltag der Österreicher ein. Zahlreiche Änderungen stehen bevor.

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen der ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Alltag der Österreicher haben. Die Maßnahmen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche von der Altersvorsorge über Steuern bis hin zu Bildung und Verkehrssicherheit.

Pensionsreform

Für Pensionisten bringt das neue Jahr grundlegende Veränderungen. Das neu eingeführte Teilpensionsmodell soll Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben halten, indem es ab 2026 die Möglichkeit bietet, in Teilzeit weiterzuarbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Dies soll den Übergang in den Ruhestand fließender gestalten. Parallel dazu verschärfen sich die Bedingungen für die Korridorpension: Das Antrittsalter steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, während die erforderlichen Versicherungsjahre auf 42 angehoben werden.

Bei den Pensionsbezügen wurde aufgrund der angespannten Budgetsituation differenziert: Während Bezieher niedriger und mittlerer Pensionen einen vollständigen Inflationsausgleich erhalten, bekommen Pensionisten mit Bezügen über 2.500 Euro einen pauschalen Zuschlag von 67,50 Euro.

Steuerliche Anpassungen

Im Steuerrecht sind ebenfalls Änderungen vorgesehen, darunter eine Vereinfachung des Einkommensteuerrechts und Anpassungen bei Freibeträgen. Die bisherige Homeoffice-Pauschale wird durch eine Telearbeits-Pauschale ersetzt, wobei Höhe und Voraussetzungen unverändert bleiben. Laut Informationen der Arbeiterkammer entfällt der Beförderungszuschuss für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Pendlereuro wird auf jährlich 6 Euro pro Kilometer angehoben. Die Freigrenze für sonstige Bezüge beträgt künftig 2.615 Euro. Bei der Negativsteuer erhalten Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zurück, maximal 1.300 Euro, mit Pendlerpauschale maximal 1.554 Euro. Pensionisten bekommen 80 Prozent der SV-Beiträge, höchstens 723 Euro.

Die Basispauschalierung kann künftig bis zu einem Jahresumsatz von 420.000 Euro angewendet werden, wobei 15 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben absetzbar sind – bei wissenschaftlichen, lehrenden oder beratenden Tätigkeiten sind es 6 Prozent. Die befristete Erhöhung der Überstundenbegünstigung läuft aus, sodass ab 2026 Zuschläge für nur noch 10 Überstunden mit maximal 120 Euro monatlich begünstigt werden.

Bildung und Verkehr

Im Bildungsbereich steht das geplante Kopftuchverbot im Mittelpunkt der Neuerungen. Nach einer Informationsphase soll mit Beginn des Schuljahres 2026/27 ein Verbot für Schülerinnen bis zum 14. Lebensjahr in Kraft treten. Zudem werden Sanktionen für Eltern von verhaltensauffälligen Kindern und Schulabbrechern eingeführt.

Die Arbeiterkammer Wien erläutert, dass ab 1. September 2026 an mittleren oder höheren Schulen ab der 9. Schulstufe bei Schulausschlüssen oder -abbrüchen verpflichtende Perspektivengespräche zwischen Schüler, Lehrperson und Eltern stattfinden müssen. Verweigern Erziehungsberechtigte ihre Mitwirkung, drohen Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu zwei Wochen.

Die bisherigen Modelle der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden kurz nach Regierungsantritt abgeschafft. Zum Jahreswechsel soll die neue „Weiterbildungszeit“ eingeführt werden, deren Umsetzung sich jedoch aus technischen Gründen voraussichtlich bis Mai oder Juni verzögern wird. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass die Weiterbildungsbeihilfe eine Förderung des Arbeitsmarktservice ohne Rechtsanspruch darstellt.

Im neuen System können Anträge trotz Erfüllung aller Voraussetzungen abgelehnt werden, etwa wenn das jährliche Förderbudget bereits ausgeschöpft ist.

Für Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor gibt es eine wichtige Neuerung: Sie erhalten das Recht zu erfahren, wie viel „unbares Trinkgeld“ – etwa bei Kreditkartenzahlungen – von Gästen gegeben wurde. Diese Regelung gilt für Zahlungen ab dem 1. Jänner 2026, sofern das Trinkgeld nicht bereits am Ende des Arbeitstages vom Zahlkellner in bar ausgezahlt wird, wie die Arbeiterkammer gegenüber „Heute“ erläutert.

Die Rezeptgebührenobergrenze wird zu einer umfassenderen Arzneimittelobergrenze umgewandelt. Künftig werden auch verordnete und erstattungsfähige Medikamente unterhalb der Rezeptgebühr eingerechnet. Zusätzlich wird die Obergrenze schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des Jahreseinkommens reduziert, was zu erheblichen Einsparungen für die Bürger führen kann.

Im Verkehrsbereich stehen ebenfalls Änderungen an. Es gibt Überlegungen zur Reform der Pickerl-Überprüfung mit geänderten Prüfintervallen, wobei der Zeitpunkt einer tatsächlichen Umsetzung noch offen ist. Als Reaktion auf steigende Unfallzahlen plant die Bundesregierung eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre und E-Scooter-Fahrer bis 16 Jahre.

Der ÖAMTC kritisiert diesen Entwurf jedoch als wenig zielführend und fordert stattdessen eine altersunabhängige Helmpflicht für E-Scooter sowie eine Helmpflicht ohne Strafandrohung für E-Bike-Fahrer.

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KO KOSMO-Redaktion
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