Rückruf im Supermarkt: Ein Spinatprodukt steht unter Verdacht – entscheidend ist eine einzige Nummer auf der Verpackung.
Ein Unternehmen hat bekannt gegeben, dass bei einem bestimmten Spinatprodukt eine potenzielle Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und rät ausdrücklich vom Verzehr ab. Betroffen sind ausschließlich Produkte, die die GGN 4049928207340 tragen – eine Nummer, die sich auf dem Etikett oberhalb des Strichcodes befindet.
Der Rückruf des Spinatprodukts mit GGN 4049928207340 erfolgt aufgrund einer Höchstwertüberschreitung bei Acetamiprid, einem Insektizid. Spinatpackungen mit abweichenden GGN-Nummern stammen von anderen Produzenten und sind nach aktuellem Stand unbedenklich. Der betroffene Warenbestand wurde den Angaben zufolge bereits aus den Regalen entfernt.
Rückgabe möglich
Wer das Produkt bereits erworben hat, kann es in den entsprechenden Märkten zurückgeben – ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich. Bei Fragen steht der Lieferant Villafrut SRL per E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung; weiterführende Informationen sind zudem auf der Unternehmenswebsite abrufbar.
Das Unternehmen bedauert den Vorfall und entschuldigt sich bei den betroffenen Kundinnen und Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine solche Warnung nicht zwingend bedeutet, dass die Gesundheitsgefährdung auf das Verschulden von Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber zurückzuführen ist.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, die Produktkennzeichnung sorgfältig zu prüfen und im Zweifel auf einen Verzehr zu verzichten.