Volkswagen dreht an der Preisschraube: Ab 21. August werden Verbrenner um 1,5 Prozent teurer. Die Strategie zielt auf höhere Rentabilität – während E-Autos verschont bleiben.
Ab dem 21. August erhöht Volkswagen die Preise für seine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor um 1,5 Prozent. Der Autohersteller hat diese Änderung bereits an sein Händlernetz kommuniziert. Die Preiserhöhung betrifft nicht nur die Basismodelle, sondern erstreckt sich auch auf Ausstattungsoptionen und -pakete für diese Fahrzeugkategorie. Eine Ausnahme bildet der T-Roc, dessen Preis unverändert bleibt, da im September eine überarbeitete Version dieses Modells eingeführt wird.
Mit dieser Maßnahme verfolgt der Wolfsburger Konzern das Ziel, die Rentabilität seiner konventionell angetriebenen Fahrzeugflotte zu steigern. Gesetzliche Bestimmungen verhindern dabei ähnliche Preisanpassungen bei Elektrofahrzeugen. Die aktualisierten Preislisten werden in der nächsten Woche veröffentlicht.
Die aktuelle Preisanpassung fällt deutlich moderater aus als im Vorjahr: 2024 erhöhte VW die Preise je nach Modell um bis zu 4,2 Prozent. Mit der diesjährigen durchschnittlichen Anhebung von 1,5 Prozent für Verbrenner zeigt sich der Konzern zurückhaltender bei den Preisanpassungen.
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Ausnahmen und Anpassungen
Die Elektrofahrzeuge der ID-Familie werden von der angekündigten Preiserhöhung ausgenommen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Bemühungen des Unternehmens, die vorgeschriebenen Klimaziele zu erreichen und teure CO₂-Strafzahlungen zu vermeiden. Dennoch gibt es bei den E-Modellen Preisveränderungen für bestimmte Zusatzoptionen wie Speziallackierungen oder erweiterte Beleuchtungssysteme.
Die Preisanpassungen bei den Sonderausstattungen betreffen alle Antriebsarten: Sport- und Designpakete, Sonderlackierungen sowie Lichtsysteme werden teurer, wobei konkrete Euro-Beträge für diese Optionen bislang nicht veröffentlicht wurden. Die Preisanpassungen reflektieren sowohl die Einhaltung der Klimaschutzvorgaben als auch die strategische Neuausrichtung des Konzerns zur Steigerung der Gewinnmargen bei herkömmlichen Antriebsarten.
Rechtliche Entwicklungen
Nach einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil haben nun insgesamt zwei Millionen VW-Kunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen.