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VfGH-Urteil

Raser-Hammer: Auch Leasingautos werden ab 2027 beschlagnahmt

Raser-Hammer: Auch Leasingautos werden ab 2027 beschlagnahmt
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Rasen mit Leasingauto bleibt bald nicht mehr straffrei: Ein Höchstgericht fällt ein Urteil mit weitreichenden Folgen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelung zur Beschlagnahme von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Grundsatz für verfassungskonform erklärt – allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung: Die bislang geltende Ausnahme für Leasingfahrzeuge verstößt nach Ansicht des Höchstgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz und wird daher mit 1. Oktober 2027 außer Kraft gesetzt. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, das die Aufhebung der entsprechenden Beschlagnahmebestimmung angestrebt hatte.

Regelung im Detail

Konkret sieht die Regelung vor, dass ein Fahrzeug für verfallen erklärt werden kann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten wird. Wer in den vorangegangenen vier Jahren bereits schwerwiegende Verkehrsdelikte begangen hat, dem droht der Verfall schon bei Überschreitungen von mehr als 60 beziehungsweise 70 km/h. Derzeit sind Leasingfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die im Miteigentum einer anderen Person stehen, von dieser Rechtsfolge ausgenommen.

Leasingausnahme fällt

Das Höchstgericht hob in seiner Begründung hervor, dass die Beschlagnahme einem legitimen öffentlichen Interesse dient und ein geeignetes Mittel zur Förderung der Verkehrssicherheit darstellt. Die Ausnahme für Leasingfahrzeuge hingegen hält einer gleichheitsrechtlichen Prüfung nicht stand. Aus der Perspektive des Eigentumsgrundrechts seien lediglich gestohlene Fahrzeuge vom Verfall auszunehmen.

Die Regelung wird bereits praktisch angewendet: Im Jahr 2025 wurden in Österreich durch die Versteigerung von Fahrzeugen extremer Raser etwa 45.580 Euro eingenommen. Die entsprechende Bestimmung zur Leasingausnahme tritt mit dem genannten Datum außer Kraft.

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KO KOSMO-Redaktion
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