Start Politik
HILFSPAKET

Regierung fixiert Kurzarbeits- und Trinkgeldbonus: Wie viel Geld steht euch zu?

(FOTOS: iStockphotos)

Am Mittwoch präsentierte die Regierung ein 430 Mio. Euro schweres Hilfspaket für Tourismus, Betriebe und Mitarbeiter. Geplant sind Kurzarbeitsbonus, Trinkgeldersatz und Gastgärtenförderung.

Im Kampf gegen die anhaltende Krise macht die Regierung erneut einiges an Geld locker: Ein Unterstützungspaket von insgesamt 430 Millionen Euro wurde am Mittwoch verkündet. Besonders die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Sport und Kultur, deren Lage in der Pandemie besonders dramatisch ist, sollen gezielt unterstützt werden.

„Wir lassen Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Stich“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bei der Vorstellung des neuen Hilfspakets. Präsentiert wurden die neuen Maßnahmen am Mittwoch von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. Das Paket enthält unter anderem einen Kurzarbeitsbonus für Betriebe und Trinkgeldersatz für Mitarbeiter, eine Verdoppelung des Ausfallsbonus für März sowie eine Gastgärtenförderung für Investitionen.

„Wir lassen Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Stich“

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

Konkret beinhaltet das Paket folgende Maßnahmen:

Kurzarbeitsbonus für Unternehmen und Mitarbeiter: Der Bonus Besteht aus zwei Teilen: Der Unterstützung bei der Auszahlung von Urlaubsansprüchen und dem Trinkgeldersatz. „Um die Betriebe bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche zu unterstützen, erhalten Sie für März einen Kurzarbeitsbeitrag von 825 Euro“, so Tourismusministerin Köstinger. Dieser entspricht einer Netto-Einmalzahlung für den März und gilt zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag. Alle Mitarbeiter, die von der Trinkgeldpauschale umfasst sind, bekommen außerdem einen Trinkgeldersatz von 175 Euro netto. Davon sollen 20.000 Betriebe sowie 150.000 Mitarbeiter profitieren. Insgesamt erhalten also alle Betriebe, die durchgehend von Schließungen seit November betroffen sind einen Bonus von 1.000 Euro.

„Märzbonus“: Jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Dieser beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls und besteht je zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und einem optionalen „Vorschuss“. Parallel zur Erhöhung des Zuschusses von 15 auf 30 Prozent wird der Deckel von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.

„Für ein kleines Restaurant mit einem Umsatzausfall von 90 Prozent und einem monatlichen Umsatz von 37.500 Euro wird der Ausfallsbonus somit auf über 10.000 Euro verdoppelt“, so Köstinger. Diese Maßnahme soll rund 60.000 Betrieben zugutekommen.

Gastgartenförderung:„Da uns die Pandemie noch länger beschäftigen wird, wird es notwendig sein, optimale und Corona-taugliche räumliche Bedingungen zu schaffen. Eine Möglichkeit dafür ist die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten“, so Köstinger. Dafür sollen Investitionen in solche Umbauarbeiten mit 20 Prozent bei Klein- bzw. zehn Prozent bei Mittelbetrieben unterstützt werden. Die Investition muss dabei mindestens 5.000 Euro betragen. Insgesamt stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung, die Rede ist von österreichweit etwa 1.250 Projekten.

Kreditzugang: Da Betriebe trotz Bundes-Haftungen oft Probleme haben, an Kredite zu kommen, ist zudem ein Runder Tisch mit der Kreditwirtschaft geplant, um Unternehmern den Zugang zu Krediten von Hausbanken zu erleichtern. Nähere Informationen zu den neuen Unterstützungsmaßnahmen stehen auf www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

„Kultur-Neustart“: Dadurch sollen neben dem wirtschaftlichen Überleben auch Impulse für die Zukunft geliefert werden. Das Paket umfasst 20 Millionen Euro. Auftritte sollen ermöglicht, Investitionen unterstütz und das Publikum motiviert werden. Enthalten ist etwa das mit zwei Millionen Euro geförderte Programm „Von der Bühne zum Video“, in dem es um Video-Adaptionen und Streaming-Angebote von Bühnenproduktionen geht. Weiters sollen in den Kulturbauten Investitionen in Modernisierung und Sanierung mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützt werden.

Sport: Hier gibt es neun Millionen Euro für Mitgliedschaftsförderung.