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Verschärfte Regeln

Regierung greift durch: Das ändert sich jetzt bei der Sozialhilfe

Sozialhilfe
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Sozialpolitische Reformen im Nationalrat sorgen für klare Kursänderungen. Während die Regierung das Pensionskonto unangetastet lässt, kommen bei Sozialhilfe und Arbeitsmarkt neue Regelungen.

Die Aussprache über aktuelle sozialpolitische Fragen im Nationalrat brachte am Mittwoch ein breites Themenbündel zur Diskussion. Sozialministerin Korinna Schumann appellierte eingangs an den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „In Zeiten wie diesen“ sei dieser besonders wichtig. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage, die das Budget erheblich belaste, sei es entscheidend, „sehr klug zu handeln“. Die notwendigen Einsparungsmaßnahmen müssten so gestaltet werden, dass sie für die Bevölkerung nicht zu einer übermäßigen Belastung würden.

Im Pensionsbereich erteilte die Ministerin einigen Reformideen eine klare Absage. Das Pensionskonto bleibe unangetastet, eine Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 67 Jahre werde nicht erfolgen und auch die Langzeitversichertenregelung werde beibehalten. Stattdessen setzt die Regierung auf eine neue Teilpensionslösung, um das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.

Schumann erläuterte das Modell anhand eines praktischen Beispiels: „Zwei Tage nehme ich meine Pensionsleistung in Anspruch, drei Tage gehe ich noch arbeiten.“ Die Umsetzung sei für den 1. Jänner 2026 vorgesehen. Die bestehende Altersteilzeit werde nicht abgeschafft, sondern mit dem neuen System verknüpft.

Sozialhilfereform geplant

Bei der geplanten Vereinheitlichung der Sozialhilfe und der Einführung einer Kindergrundsicherung hielt sich die Ministerin mit konkreten Details zurück. Man befinde sich „erst am Beginn der Reise“ und benötige die Kooperation der Bundesländer. Fest steht jedoch, dass arbeitsfähige Sozialhilfebezieher künftig „in Richtung AMS“ gebracht werden sollen.

Die im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS vorgesehene Sozialhilfereform zielt auf einen bundesweit einheitlichen Tagsatz ab – ohne allerdings einen konkreten Betrag zu nennen. Für die Abwicklung soll künftig das AMS (Arbeitsmarktservice) zuständig sein, während die finanzielle Verantwortung bei den Ländern verbleibt, an deren Widerstand frühere Vereinheitlichungsversuche scheiterten.

Subsidiär Schutzberechtigte (Personen mit eingeschränktem Asylstatus) sollen während der „Integrationsphase“ keine Sozialhilfeaufstockung erhalten.

Die Reform der Bildungskarenz soll nach den Worten der Ministerin vorrangig niedrig qualifizierten Personen zugutekommen. Dennoch soll die Förderung höherwertiger Ausbildungen und Studienabschlüsse weiterhin möglich sein. Ein wesentliches Steuerungselement soll das verpflichtende Vorab-Gespräch werden, in dem die arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit der angestrebten Weiterbildung evaluiert wird.

Eine direkte Aneinanderreihung von Elternkarenz und Bildungskarenz werde künftig nicht mehr möglich sein. Die „Betreuungsproblematik“ könne nicht über die Bildungskarenz gelöst werden, betonte Schumann. Bezüglich der AMS-Rückforderungen von Weiterbildungsgeld zeigte die Ministerin zwar Verständnis für die Betroffenen, verwies jedoch auf die Notwendigkeit, geltende Regeln einzuhalten.

Arbeitsmarktmaßnahmen

Einen besonderen Schwerpunkt will die Regierung auf den Arbeitsmarkt legen. Schumann verwies auf die bei der Regierungsklausur präsentierte Fachkräftestrategie, die auf Qualifizierung und Weiterbildung fokussiert, insbesondere für geringqualifizierte Personen. Sie betonte, dass nicht alle Maßnahmen „über die AMS-Schiene“ umgesetzt werden könnten, sondern auch die Wirtschaft gefordert sei.

Ein besonderer Fokus liege auf den Pflegeberufen. Auf Nachfrage der ÖVP-Abgeordneten Tanja Graf bestätigte die Ministerin, dass die Möglichkeit zur geringfügigen Beschäftigung während des Arbeitslosengeldbezugs künftig stark eingeschränkt werde. Graf zufolge habe sich gezeigt, dass der Zuverdienst die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hemme und teilweise „zu einem Geschäftsmodell geworden“ sei.

Ausnahmen sollen für Personen gelten, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit geringfügig beschäftigt waren, sowie für ältere Arbeitslose und Langzeitarbeitslose – bei letzteren jedoch zeitlich begrenzt auf sechs Monate. Zudem kündigte Schumann ein Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze für das kommende Jahr an.

Die von der Regierung beschlossene Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen soll durch verschiedene Entlastungsmaßnahmen abgefedert werden. So werde die Rezeptgebühr im kommenden Jahr nicht inflationsangepasst und der Rezeptgebührendeckel schrittweise von zwei auf 1,5 Prozent des Einkommens gesenkt. Außerdem sollen künftig auch nicht rezeptpflichtige Medikamente vom Deckel erfasst werden.

Auf die Frage des FPÖ-Abgeordneten Manuel Pfeifer nach der Wiedereinführung der „Hacklerregelung“ (Frühpensionsregelung für Personen mit langer Versicherungszeit), für die sich auch die SPÖ in der Vergangenheit wiederholt ausgesprochen hatte, verwies die Ministerin auf die angespannte Budgetlage.

Die Bewältigung der budgetären Notlage habe derzeit oberste Priorität.