Eine syrische Familie in Wien kämpft nach dem Verlust der Mindestsicherung um ihre Existenz. Für Ahmad A., seine Frau und die vier Kinder bedeutet die Umstellung auf Grundversorgung einen finanziellen Einbruch von etwa 3.200 auf nur noch 1.285 Euro monatlich. Die sechsköpfige Familie kann damit nicht einmal mehr die Miete ihrer Wohnung in Wien-Simmering bezahlen, die allein 1.106 Euro kostet.
„Wir wollen nicht auf der Straße landen“, erklärt der 56-jährige Familienvater gegenüber dem „profil“. Seit drei Jahren lebt die Familie mit subsidiärem Schutzstatus in Österreich – ein Status, der zwar Arbeitsmarktzugang ermöglicht, aber nur befristeten Aufenthalt gewährt. Im Herbst 2025 kündigte Wien an, diese Personengruppe ab 2026 aus der Mindestsicherung zu nehmen. Sozialorganisationen warnten damals vor drohenden Delogierungen und Integrationsrückschritten.
In Syrien führte Ahmad A. ein stabiles Leben als Anwalt mit eigener Kanzlei. Der Krieg zerstörte sowohl sein Büro als auch das Familienheim. Nach einer ersten Flucht in den Norden Syriens suchte die Familie später Schutz in der Türkei. Besonders für den autistischen Sohn, heute 17 Jahre alt, war das Leben im türkischen Flüchtlingslager belastend – er wurde regelmäßig gemobbt. Auch die anderen Kinder, inzwischen 13, 14, 17 und 19 Jahre alt, fanden dort keinen Anschluss.
Nach zehn Jahren Flucht entschied die Familie, in Europa neu anzufangen. Mit Schlepperhilfe und knappen Ressourcen erreichten sie 2023 Österreich. Als sie erfuhren, dass Wien – anders als Niederösterreich – Mindestsicherung gewährte, zogen sie vor einem Jahr in die Bundeshauptstadt. Dort erhielten sie monatlich etwa 3.200 Euro, davon rund 1.900 Euro aus der Mindestsicherung, ergänzt durch Mietbeihilfe und Kindergeld.
Finanzielle Notlage
Der Wiener Landtag beschloss im November die Rückführung subsidiär Schutzberechtigter in die Grundversorgung. Kurz darauf erhielt Familie A. die Nachricht. „Ich habe im Dezember auf mein Geld gewartet, aber es kam nichts. Die plötzliche Nachricht hat uns erschüttert“, sagt Ahmad A. Laut Magistratsabteilung 40 bezogen im Dezember 2025 etwa 137.000 Wiener Mindestsicherung, darunter rund 9.500 subsidiär Schutzberechtigte. Während Alleinstehende in der Mindestsicherung etwa 1.200 Euro monatlich erhalten, bietet die Grundversorgung nur rund 400 Euro pro Person – inklusive Krankenversicherung.
Wien will durch die Reform etwa 200 Millionen Euro einsparen. Für Familie A. hat dies gravierende Konsequenzen. In ihrer 94-Quadratmeter-Wohnung teilen sich sechs Personen drei Schlafzimmer. „Wir sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung, die Miete können wir uns mit der Grundversorgung alleine nicht leisten“, erklärt Ahmad A. Bereits im Dezember bat er seinen Vermieter um Aufschub der Jänner-Miete. Ob er im Februar doppelt zahlen kann, bleibt fraglich. Unterstützung aus dem Freundeskreis ist kaum vorhanden – weder Platz noch finanzielle Mittel für eine sechsköpfige Familie. Mit Hilfe der Caritas sucht er nun eine günstigere Unterkunft.
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Problematisch: Erst nach Kündigung der Wohnung besteht Anspruch auf einen Platz in einem Grundversorgungsquartier.
Derzeit leben etwa 8.000 subsidiär Schutzberechtigte in Wien in privaten Unterkünften. Bei Bezug der Grundversorgung können sie in organisierte Quartiere umziehen. Der Fonds Soziales Wien betreibt 65 Unterkünfte an 44 Standorten, in denen aktuell rund 4.400 Menschen leben. Aufgrund sinkender Asylantragszahlen wurden zuletzt Quartiersplätze reduziert. Caritas-Experte David Preukschat-Himler warnt vor Engpässen: „Die ersten wurden bereits den Quartieren zugewiesen, doch die Plätze sind begrenzt. Ein Aufstocken wird nötig sein. Was man sich hier also letztlich spart, sei dahingestellt.“ Er rechnet mit Mehrkosten und koordiniert bereits mit anderen Organisationen neue Unterbringungsmöglichkeiten. Die Stadt hingegen versichert: „Personen, die einen Platz in einer Grundversorgungseinrichtung benötigen, werden einen bekommen. Wir sehen keine erhöhte Obdachlosigkeit unter Menschen in der Grundversorgung, und erwarten das auch bei den subsidiär Schutzberechtigten nicht.“
Besondere Herausforderungen
Für Familie A. wäre ein Quartier nur die letzte Option. Besonders für den 17-jährigen Sohn wäre das Zusammenleben mit Fremden problematisch. „Mein Junge braucht intensive Betreuung und die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, das wird in einem Quartier schwer möglich sein“, erklärt der Vater. Der Jugendliche habe Schwierigkeiten mit Selbstregulation. „Es ist für meinen Sohn kaum möglich, selbständig Tätigkeiten auszuführen, weil er aufgrund seiner Erkrankung Situationen nicht einschätzen kann. Beim Einkaufen zum Beispiel würde er das Geld für Schokolade ausgeben, statt für Brot.“
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Während des Gesprächs befinden sich Ahmad A.s Frau und Sohn im Spital. Der 17-Jährige muss wegen Auffälligkeiten am Ohr operiert werden – die genaue Diagnose steht noch aus. Integrationsexpertin Judith Kohlenberger betont die Bedeutung stabiler Wohnverhältnisse: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, davon hängt auch die soziale Integration ab.“ Auch der Arbeitsmarktzugang leide darunter. „Die Entscheidung, ob man lieber im Deutschkurs sitzt oder einem Job nachgeht, fällt meistens auf Letzteres“, erklärt sie. Die Folge seien oft kurzfristige, niedrig qualifizierte Beschäftigungen.
Ahmad A. selbst spricht trotz AMS-Kurs nur wenig Deutsch. Seine Kinder hingegen seien sprachlich gut integriert. „Sie lernten immer schon fleißig, können die Sprache mittlerweile fließend sprechen“, berichtet er stolz, besonders über seine 19-jährige Tochter. Seine juristische Ausbildung könnte nur mit Sprachnachweis anerkannt werden, gesundheitliche Probleme machen eine Berufstätigkeit für ihn und seine Frau jedoch unmöglich, was die Caritas bestätigt.
Um seine Situation zu verarbeiten, verfasste Ahmad A. einen Brief für das „profil“: „Meine Familie und ich stehen an einem Punkt, an dem unsere Existenz ernsthaft bedroht sind. Die plötzliche und vollständige Einstellung dieser Unterstützung ohne Berücksichtigung unserer besonderen Umstände hat uns in eine akute humanitäre Krise gestürzt.“ Der Familienalltag besteht derzeit aus Schulwegen, Arztbesuchen und Terminen bei Hilfsorganisationen. Die Zukunft bleibt ungewiss – der Aufenthaltsstatus der Familie läuft im Oktober aus. Bis dahin leiht sich Ahmad A. Geld von Freunden, auch seine Schwester in Deutschland unterstützt die Familie.
Seine Hoffnung richtet sich an Österreich: „Österreich ist ein Land, das für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit steht. Ich vertraue zutiefst darauf, dass diese Werte auch in meinem Fall gelten und dass meine Familie nicht im Stich gelassen wird.“