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Abseitsregel

Schiedsrichter packt aus: Darum wurde Kroatiens 2:2 aberkannt

Schiedsrichter packt aus: Darum wurde Kroatiens 2:2 aberkannt
(FOTO: EPA / EDUARDO LIMA)
3 Min. Lesezeit |

Ein Tor, das alles hätte ändern können – und eine Regeldetail, das am Ende den Unterschied machte.

Kroatien scheiterte bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 im Achtelfinale an Portugal. Die Partie im BMO Field in Toronto endete mit 1:2 – doch das Spiel hätte in der Schlussphase noch eine ganz andere Wendung nehmen können. Drei kroatische Treffer wurden wegen Abseits aberkannt, einer auch auf portugiesischer Seite. Portugal trifft im Viertelfinale auf Spanien.

Dabei entwickelte sich in der Nachspielzeit echtes Drama. Gonçalo Ramos hatte Portugal in der 94. Minute in Führung gebracht, nachdem Cristiano Ronaldo zuvor per Elfmeter den Ausgleich erzielt hatte – Ivan Perisic hatte Kroatien in der 53. Minute in Front gebracht. In einer Partie mit ursprünglich zehn Minuten Nachspielzeit suchte Kroatien fieberhaft den Weg zurück. Josko Gvardiol traf tatsächlich noch zum vermeintlichen 2:2 – doch der Treffer zählte nicht.

Gvardiols Aberkannter Treffer

Die Szene, die letztlich zur Annullierung führte, begann mit einer Flanke von Perisic von der linken Seite. Im Strafraum verlängerte Igor Matanovic den Ball per Kopf, dieser gelangte zu Mario Pasalic – der sich zu diesem Zeitpunkt im Abseits befand. Nach dessen Zuspiel vollendete Gvardiol, doch die Fahne blieb oben.

Entscheidend war dabei eine Detailfrage im Regelwerk. Der Sensor im Ball bestätigte, dass Matanovic den Ball berührt hatte – danach touchierte ihn Portugals Verteidiger Renato Veiga. Spielt ein gegnerischer Verteidiger den Ball bewusst – also mit Kontrollabsicht, als Abfangversuch oder als gezielter Klärungsversuch –, wird eine zuvor bestehende Abseitsposition aufgehoben, selbst wenn der Versuch misslingt und der Ball beim Angreifer landet.

Regelwerk im Detail

Anders verhält es sich, wenn kein absichtliches Eingreifen vorliegt. Prallt der Ball lediglich vom Körper oder Kopf eines Verteidigers ab, ohne dass dieser eine echte Spielabsicht hatte, bleibt die ursprüngliche Abseitsposition bestehen. Maßgeblich ist in diesem Fall der Moment, in dem der Mitspieler den Ball nach vorne gespielt hat.

Konkret bedeutet das: Hatte ein Verteidiger tatsächlich die Absicht, den Ball zu spielen – ihn zu kontrollieren, abzufangen, wegzuschlagen oder weiterzuleiten –, hebt diese Aktion das Abseits auf, auch wenn sie technisch misslingt. Reagiert er hingegen nur reflexartig, ohne den Ball wirklich zu „spielen“, gilt weiterhin der ursprüngliche Abspielmoment als Referenzpunkt für die Abseitsbeurteilung.

Im Fall Gvardiol war genau das ausschlaggebend: Der entscheidende Moment war jener, in dem Matanovic den Ball nach vorne köpfte. Zu diesem Zeitpunkt stand Pasalic näher an der Torlinie als Ball und vorletzter Verteidiger. Die Berührung von Veiga wurde vom Schiedsrichtergespann als unkontrollierter Abpraller gewertet – kein absichtliches Spiel, keine Aufhebung des Abseitsverdachts.

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KO KOSMO-Redaktion
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