Über Jahre tauschte er sich mit einem Gleichgesinnten aus, dann schritt er selbst zur Tat. Ein 42-Jähriger steht nun wegen Missbrauchs seiner betäubten Partnerin vor Gericht.
Am Landesgericht Korneuburg beginnt am Montag der Prozess gegen einen 42-jährigen Niederösterreicher, der seine damalige Lebensgefährtin 2014 heimlich mit Schlafmitteln außer Gefecht gesetzt und anschließend sexuell missbraucht haben soll. Der Beschuldigte gibt an, zu den Taten durch einen Deutschen angestiftet worden zu sein, der über Jahre hinweg ähnliche Übergriffe an seiner eigenen Ehefrau verübt und die Aufnahmen davon im Internet verbreitet hatte. Die Videos des Deutschen wurden seit 2006 millionenfach auf Pornoportalen abgerufen.
Der mutmaßliche Anstifter kam im vergangenen Jahr bei einem Unfall ums Leben, bevor er festgenommen und strafrechtlich belangt werden konnte. Die Gerichtsverhandlung ist für den Vormittag angesetzt und soll bis 12.30 Uhr dauern. Als Zeugin wird die frühere Partnerin des Angeklagten aussagen.
Dem grundsätzlich geständigen 42-Jährigen droht bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Dieser Strafrahmen entspricht den österreichischen Bestimmungen für schweren sexuellen Missbrauch. Die Ermittlungen ergaben, dass der Niederösterreicher zu den Konsumenten der vom Deutschen veröffentlichten Missbrauchsvideos zählte. Die weiteren Nachforschungen förderten jene Tathandlungen zutage, die nun Gegenstand des Verfahrens sind.
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Kontakt zum Anstifter
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft ausführlich mit dem Deutschen über seine Missbrauchshandlungen kommuniziert und Bild- sowie Videomaterial ausgetauscht haben. Der Mann aus Niedersachsen hatte über eineinhalb Jahrzehnte seine Ehefrau regelmäßig sediert und vergewaltigt. Gemäß der Anklageschrift nahm der 42-Jährige zunächst per E-Mail Kontakt mit dem Deutschen auf, der ihm daraufhin „Erfahrungsberichte und Videos und Fotos der Taten übermittelt“ und ihn „zur Nachahmung angeregt“ habe.
Die Anklage hält fest: „Der Angeklagte entschloss sich sodann, selbst auch seine Lebensgefährtin zu betäuben und sexuell zu missbrauchen.“ Ende März 2014 mischte der Niederösterreicher seiner Partnerin zwei Tabletten des Schlafmittels Somnubene mit dem Wirkstoff Flunitrazepam in ein Glas Cola. Flunitrazepam zählt in Österreich zu den Betäubungsmitteln und unterliegt dem Suchtmittelgesetz. Die Substanz wird häufig mit Sexualdelikten in Verbindung gebracht, da sie Opfer handlungsunfähig macht und Erinnerungen an die Tat unterdrücken kann. Nachdem die Frau das Getränk konsumiert hatte und in einen Dämmerzustand verfiel, verging sich der Mann mehrfach an ihr und dokumentierte die Übergriffe.
Das Bildmaterial übersandte er tags darauf zusammen mit einem detaillierten Bericht an seinen deutschen Kontakt. Die Anklageschrift führt aus, dass er den Deutschen später über eine Kommunikations-App „noch ausführlicher über den erfolgten fortgesetzten und wiederholten Missbrauch“ informierte.
Weitere Tatversuche
Der Beschuldigte unternahm offenbar mehrere Versuche, seine Lebensgefährtin mit Betäubungsmitteln zu sedieren. Die Anklage umfasst weitere Tatversuche, bei denen das Opfer jedoch vorzeitig erwachte oder die verabreichten Substanzen nicht die vom Täter beabsichtigte Wirkung zeigten. In den Jahren 2020 und 2022 bemühte sich der Angeklagte, über seinen deutschen Kontakt und andere Wege an GBL (Gammabutyrolacton), Liquid Ecstasy und ähnliche Substanzen zu gelangen.
Noch in diesem Jahr suchte der Niederösterreicher laut Anklageschrift im Internet nach Begriffen wie „GBL“, „GBH Dosierung Körpergewicht“ und „Rotwein Geschmack“. Der 42-Jährige sitzt derzeit in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft. Die Beweislast gegen ihn ist erheblich: Bei einer gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchung wurden Datenträger sichergestellt, auf denen er selbst angefertigtes Bildmaterial der Übergriffe gespeichert hatte.
Den Ermittlungsbehörden liegt zudem die jahrelange Kommunikation vor, die er mit dem inzwischen verstorbenen Deutschen geführt hatte. Die umfangreichen Chatverläufe und das selbst produzierte Bild- und Videomaterial bilden die Grundlage für die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen den Mann.