Ein ungewöhnlicher Vorfall hat in Berlin für Aufsehen gesorgt. Ein 22-jähriger Polizeibeamter verletzt seinen 15-jährigen Bruder in der eigenen Wohnung durch einen Schuss aus seiner Dienstwaffe.
In einer privaten Wohnung hat sich ein schrecklicher Vorfall ereignet. Ein 22-jähriger Polizist löste ungewollt einen Schuss aus seiner Dienstwaffe aus und traf damit seinen 15-jährigen Bruder am Hals. Der Minderjährige musste aufgrund schwerer Blutungen umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Aktuell befindet er sich in stationärer Behandlung, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr.
Die Berliner Polizei spricht von einer „ungewollten Schussabgabe eines sich in dem Moment nicht im Dienst befindenden Polizisten“. Trotzdem wird der 22-jährige Beamte wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz untersucht. Das Disziplinarverfahren ruht, bis das strafrechtliche Verfahren läuft. Es wird geprüft, ob der Vorfall den Polizisten den Arbeitsplatz kosten könnte.
Ermittlungen laufen noch
Polizeibeamte in Deutschland sind grundsätzlich befugt, Dienstwaffen zu führen, da sie als „Dauerwaffenträger“ gelten. Allerdings wurden die Vorschriften in Berlin im Jahr 2016 verschärft. Zwar dürfen die Beamten die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, sie darf jedoch nur vom Dienst oder zum Dienst hin geführt werden. Zu Hause muss die Waffe zudem in einem geprüften und abschließbaren Behältnis sicher verwahrt werden. Ob diese Regelungen in diesem Fall eingehalten wurden, ist Teil der laufenden Untersuchungen.
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