Die Politik hat versagt, die Mieten in Österreich zu deckeln, während die Anwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel eine Sammelklage gegen ungerechte Mieterhöhungen einleitet. Diese Nachricht könnte eine Erleichterung für Mieter sein, die in den letzten Jahren mit drastischen Mietpreiserhöhungen konfrontiert waren.
Trotz anhaltender Debatte um eine wirksame Mietpreisbremse, ist die österreichische Politik gescheitert, entscheidende Schritte zur Verringerung der Mietpreise zu tätigen. Während minimale Zuschüsse angekündigt wurden, scheinen diese gegenüber der aktuellen massiven Erhöhung der Mietpreise nur ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein und sind zudem mit bürokratischem Aufwand verbunden.
Steigende Mieten sind ein wachsendes Problem, vor allem in der Stadt Wien. Die Mieten erhöhen sich meist parallel zur Inflation aufgrund sogenannter „Indexklauseln“ in Mietverträgen. Mit einer Inflation von regelmäßig um die 10% in den letzten 1-2 Jahren sind auch die Mietpreise entsprechend rasant gestiegen.
Inflationsanpassungen
Doch hier könnte sich eine Wende abzeichnen: Aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellen diese Inflationsanpassungen auf den Prüfstand. Nach Ansicht des OGH sind viele dieser Indexklauseln nicht konform mit den Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes und daher rechtswidrig.
Peschel kommentiert: „Das bedeutet, dass in derartigen Fällen nur der ursprünglich vereinbarte Mietzins Gültigkeit hat. Die zu viel bezahlte Miete kann zurückgefordert werden und es darf auch zukünftig nur der ursprünglich vereinbarte Mietzins verlangt werden“.
Peschel hat demnach begonnen gegen diese Mieterhöhungen vorzugehen und macht sich stark für die Rückforderung zu viel bezahlter Miete. Ein positiver Aspekt für die Mieterinnen und Mieter, die somit nicht nur zu viel bezahlten Mietzins aus der Vergangenheit zurückbekommen, sondern auch in Zukunft nur den ursprünglich vereinbarten Mietzins zahlen müssen.
Diese Mietwohnungen werden um 5,51 Prozent teurer
Peschel erklärt: „Wir gehen davon aus, dass eine große Zahl an Mietverträgen in ganz Österreich betroffen ist. Laut unserer Schätzung sind hunderttausende Indexklauseln rechtswidrig. Eine Rückforderung ist für die letzten 30 Jahre möglich“.
Peschel hat dazu eine österreichweite Sammelklage gestartet. Wer von einer Inflationserhöhung betroffen war, kann sich unter der Website www.mietzinsklage.at für das Sammelverfahren anmelden.
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