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Beihilfe

Dieses Nachbarland streicht Sozialhilfe für Ukraineflüchtlinge

(FOTO: EPA-EFE/MICHAEL BUHOLZER)
(FOTO: EPA-EFE/MICHAEL BUHOLZER)

In der Schweiz kann man nur Sozialhilfe beziehen, wenn man sein Auto verkauft. Jetzt stehen viele Ukraineflüchtlinge vor der Entscheidung, ob sie ihr Auto abgeben oder weiterhin Beihilfen vom Staat erhalten wollen.

Die Schweiz hat den Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum Frühling 2024 verlängert. Nichtsdestotrotz sollen jetzt die Beihilfen angepasst werden, so wie bei allen anderen Schutzsuchenden auch. Denn bislang genossen ukrainische Flüchtlinge Sonderstatus. Jetzt wurde in einer Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) beschlossen, dass die Regelungen der Sozialhilfebezüge für Ukraineflüchtlinge angepasst werden sollen.

Es werden dieselben Regelungen gelten, wie für Flüchtlinge aus anderen Ländern. Heißt: Vermögenswerte wie Grundstücke, Häuser, Schmuck und Autos werden zur Berechnung der Schweizer Sozialhilfe herangezogen. Stellt sich heraus, dass es sich um „Luxusflüchtlinge“ handelt, wird die Sozialhilfe künftig gekappt.

Diese Entscheidung fällte die SODK, nachdem zunehmend Kritik laut wurde, dass es teilweise zu „unterschiedlichen Behandlung von Schutzbedürftigen und anderen Personen im Asylbereich“ kommen würde.

Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe hält die Differenzierung für sinnvoll: „Im Sinne einer Gleichbehandlung mit der einheimischen Bevölkerung ist das nachvollziehbar.„, erklärt Eliane Engeler, Sprecherin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe gegenüber dem „SRF“.

Hintergrund: Sozialhilfe Schweiz

In der Schweiz kann man nur Sozialhilfe beziehen, wenn man sein „Motorfahrzeug“ verkauft, heißt es in den Richtlinien zur Wirtschaftliche Sozialhilfe (Unterkapitel: 8.1. Situationsbedingte Leistungen). Demnach darf man sein Auto nur behalten, wenn es „für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.“ Des weiteren kann auf einen Verkauf des Fahrzeugs verzichtet werden, wenn „die Person lediglich überbrückend unterstützt werden muss.“ Ebenso kann das Nummernschild abgegeben werden, was die Nutzung des Fahrzeugs verbietet, um Anspruch auf Leistungen zu erhalten ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen.